Reisen in Zeiten von Corona ist nicht so einfach. Einerseits fallen immer noch zahlreiche Flüge aus oder gebuchte Urlaube müssen abgesagt werden. Andererseits haben viele Menschen, besonders sogenannte „Personnes vulnérables“, berechtigte Sorgen, eine Reise überhaupt anzutreten. In einer parlamentarischen Frage erkundigte sich deswegen der CSV-Abgeordnete Marc Spautz, wann Flugtickets zurückerstattet werden können.
Geld zurück gibt es für alle Personen, deren Urlaub oder Flug wegen der Corona-Krise abgesagt werden muss. Etwa weil Flugreisen zum jeweiligen Ziel noch nicht möglich sind oder ein Urlaub im gewünschten Land noch nicht erlaubt ist. Für die EU-Kommission gilt die Corona-Pandemie als „außergewöhnlicher Umstand“. Der volle Preis des Fluges oder Urlaubs muss demnach zurückerstattet werden oder kann – wenn der Reisende zustimmt – als „Voucher“ ausgestellt werden.
Man rät den Bürgern, sich bestmöglich zu informieren und beraten zu lassen, was ihre Rechte beim Reisen bzw. bei einer Annullierung sind. Informationen gibt es beim Luxemburger Verbraucherschutz ULC oder beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (CEC).
1. Gute Airlines:
AIR KBZ, SIA sowie BA haben uns Kostenfrei umgebucht für unsere vorgezogenen Rückflüge.
2. Gutes Reisebüro (WLTT) haben uns aus ihrer Kasse den abgebrochenen Hotelaufenthalt zurückbezahlt. Bei TUI.de hebt keiner mehr das Phone ab, sowie Emails werden nicht beantwortet.
Betreff ULC soll jeder sich seine eigene Meinung bilden.