Es ist nicht leicht, der Weg zum Erfolg ist steinig und es wird mit harten Bandagen gekämpft. Wir wissen es. Alle wissen es. Trotzdem können wir alle Lokalpolitikerinnen und -politiker des Landes an dieser Stelle beruhigen: Wir wissen auch alle, dass bald Wahlen sind und ihr gewählt werden wollt. Ihr müsst eure Plakate demnach nicht so aufhängen, dass Verkehrsschilder verdeckt werden, an Kreisverkehren die Aufmerksamkeit aller Fahrer flöten geht oder, schlimmer noch, man die am Zebrastreifen wartenden Kinder hinter euren Plakaten nicht mehr sieht.
Wer sich wundert, solche Zeilen in der Zeitung zu lesen, arbeitet nicht bei der Straßenverwaltung. Denn just unsere „Ponts & chaussées“ sahen sich am Freitagnachmittag dazu veranlasst, an das Offensichtliche zu erinnern, indem sie in einer Mitteilung schreiben: „Die Aufstellung von Wahlplakaten unterliegt den Regeln der guten Praxis, um gefährliche Situationen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu vermeiden. So ist es verboten, Wahlplakate im Bereich von Autobahnen, Kreuzungen oder Kreisverkehren aufzustellen. Sie müssen auch so aufgestellt werden, dass sie die Verkehrsschilder nicht verdecken.“ Anders sähen sich die Beamten der Straßenbauverwaltung dazu gezwungen, „das Schild zu entfernen und ins Depot zu bringen, es aus der Gefahrenzone zu versetzen oder die betreffende Partei zu kontaktieren, damit diese das Schild selbst versetzen oder entfernen kann“.
Wer also gerne und oft von Sicherheit und Mobilität in seiner Gemeinde palavert, weiß, was zu tun ist: Die eigenen Plakate und Schilder, sollten sie dumm in der Gegend herumstehen oder -hängen, schleunigst wegräumen. Das ist immer noch weniger peinlich, als sie aus dem Depot der „Ponts & chaussées“ abholen zu müssen. (A.B.)
Dann könnte die Ponts & chaussées zugleich das wuchernde Gras mähen, welche aufgrund des "fauchage tardif" an verschiedenen Kreuzungen und Einfahrten die Sicht auf Schilder und Verkehr versperren.
Dei Plakaten mussen lanscht Strosse verbueden gin , well sie lenken vum Verkeher of, as e Secherheetsrisiko.