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Bye-bye, Homeoffice? Trotz Energiekrise: Telearbeit-Abkommen mit Nachbarländern laufen aus – Verhandlungen mit Deutschland

Bye-bye, Homeoffice?  / Trotz Energiekrise: Telearbeit-Abkommen mit Nachbarländern laufen aus – Verhandlungen mit Deutschland
Stau auf der A6: Während der Stoßzeiten sind die Pendlerrouten Luxemburgs wieder überlastet wie vor der Pandemie Foto: Vincent Lescaut

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Ein Hoch auf die Technologie! Die Kinder schreien, die Suppe kocht über, der Nachbar hört laut Musik – aber immerhin zwei Stunden Fahrerei zur Arbeit gespart. Tausende Pendler aus Deutschland, Frankreich und Belgien haben während der Pandemie zu Hause ihre Büroarbeit geleistet – das Internet machte es möglich. Die Gründe dafür, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern das erlaubten oder sie sogar dazu animierten, waren klar: Das Corona-Virus legte die Gesellschaft lahm und keine Firma wollte einen „Cluster“ in den eigenen vier Bürowänden riskieren, der die halbe Arbeitnehmerschaft flach legte. Hinzu kam, dass Arbeitnehmer mit Kindern vor große Aufgaben gestellt wurden, als die Kinderbetreuungseinrichtungen pandemiebedingt ebenfalls ihre Türen schlossen. Und nicht zuletzt stellte sich der banale Grenzübertritt für einige Pendler in den Hochzeiten der Lockdowns als kompliziert dar: Insbesondere Deutschland machte dem „kleinen Grenzverkehr“ aus und nach Luxemburg mit Kontrollen und Risikoeinschätzungen das Leben schwer.

Ganz ohne Bürokratie ging es auch während der Pandemie nicht. Denn wer bei einem Luxemburger Arbeitgeber eingestellt ist, muss seine Arbeit eigentlich auch in Luxemburg verrichten, um von den günstigeren Steuersätzen und Sozialabgaben hierzulande zu profitieren. Das Trierer Finanzamt schreibt: „Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg regelt die Besteuerung nach dem sogenannten Tätigkeitsortprinzip, das heißt das Besteuerungsrecht hat der Staat, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jeweils ausübt.“

Einfach ausgedrückt: Wer zwar bei einer Luxemburger Firma – beispielsweise einem Handwerksbetrieb – arbeitet, aber auf einer Baustelle in Deutschland Fliesen legt, der muss sein Gehalt für diese Zeit dort versteuern. Gleiches gilt fürs Homeoffice: Ein Mitarbeiter einer Luxemburger Bank, der in Frankreich wohnt und dort aus dem Homeoffice per Internet Aktiengeschäfte abwickelt, muss sein Einkommen im Hexagon versteuern.

Eigentlich. Denn bereits vor der Pandemie hat die Luxemburger Regierung mit den Exekutiven der Nachbarländer sogenannte „Toleranzregelungen“ festgelegt. Demnach konnten in Luxemburg tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich 29 Tage außerhalb Luxemburgs arbeiten, ohne vom französischen Fiskus behelligt zu werden. Bei solchen aus Belgien waren es 24 Tage, bei jenen aus Deutschland 19.

Im Frühjahr 2020, als die Pandemie immer ärger um sich schlug, einigte sich Luxemburg mit seinen Nachbarstaaten auf eine Ausnahme von der Ausnahme. So heißt es beispielsweise in der Vereinbarung mit Deutschland vom 2. April 2020: „Luxemburg und Deutschland haben sich darauf verständigt, dass Arbeitstage, in denen die Arbeitnehmer aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ihre Tätigkeit von ihrem Hauptwohnsitz in Telearbeit ausüben, als Arbeitstage in dem Staat gelten können, in dem die Tätigkeit üblicherweise ausgeübt worden wäre.“ Ähnliche Abkommen gab es auch mit Frankreich und Belgien. Und da das Virus länger blieb als gedacht, wurden sie immer wieder verlängert – bis jetzt. 

Ausnahmeregelung endet Ende Juni

Denn am 30. Juni enden die Ausnahmeregelungen mit allen Nachbarstaaten. Das, obwohl die Pandemie noch nicht der Vergangenheit angehört – und neue, ganz andere Herausforderungen am Horizont aufgetaucht sind: Mit dem Krieg in der Ukraine sind die Energiepreise explodiert. Zwar ist der öffentliche Transport in Luxemburg kostenlos. Für viele Arbeitnehmer aus dem Großherzogtum wie den Anrainerstaaten ist das Auto aber nach wie vor alternativlos, wie das tägliche Verkehrschaos auf den Luxemburger Autobahnen zeigt. Ein Pendler mit einem Diesel-Auto, das acht Liter pro 100 Kilometer verbraucht, bezahlte bei 80 Kilometern Anfahrtsstrecke zur Arbeit vor einem Jahr noch 15,54 Euro pro Tag. Derzeit sind es 25,46 Euro – also 64 Prozent mehr. Auf den Monat gerechnet, kommen in diesem Fall Mehrkosten in Höhe von bis zu 200 Euro zusammen. 

„Das aktuelle Umfeld mit Blick auf steigende Preise insgesamt und im Besonderen für die Energieversorgung stellt die Grenzgänger vor besondere Herausforderungen und Kostenbelastungen“, sagt Stefan Pelger. Pelger ist der Präsident der Deutsch-Luxemburgischen Wirtschaftsinitiative (DLWI). Sie wurde 2010 mit dem Ziel gegründet, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschen und Luxemburgern voranzutreiben – am Standort Luxemburg. „Viele Grenzgänger stellen derzeit infrage, ob sich das Arbeitsengagement in Luxemburg für sie ‚noch lohnt’ und schauen sich nach Alternativen in den jeweiligen Heimatländern um“, sagt Pelger. „Dieser Faktor ist ein Risiko für die Arbeitgeber in Luxemburg.“

250 Mitglieder hat die DLWI, darunter Firmen und Geschäftsleute. Im November 2021, also lange vor dem Krieg in der Ukraine, wurden diese zum Thema „Homeoffice-Regelung“ befragt. Das Resultat: 94 Prozent der Befragten sind von den Grenzgänger-Regelungen betroffen. 92 Prozent von ihnen haben von der pandemiebedingten Aussetzung der Regeln Gebrauch gemacht. 85 Prozent denken aufgrund der Erfahrungswerte über die Beibehaltung der Telearbeit nach. Und 86 Prozent sind mit der bisherigen Regelung zur Besteuerung von Telearbeits-Tagen für die deutschen Grenzgänger unzufrieden. Die DLWI fordert deshalb, dass die Toleranzregel auf 55 Tage ausgeweitet wird – der Schwellenwert, der auch für die Sozialversicherung gilt. 

Mit dieser Forderung steht der Wirtschaftsverband nicht alleine da. „Was die Grenzgänger betrifft, haben wir bereits vor der Pandemie eine Vereinheitlichung bei den vier betroffenen Ländern gefordert“, sagt Frédéric Krier von der Gewerkschaft OGBL. „Und man sollte das nicht nur einheitlich zwischen den Ländern regeln, sondern auch zwischen der Sozialen Sicherheit und der Besteuerung.“ Bei der Sozialversicherung gilt: Werden 25 Prozent oder mehr der Arbeit im Wohnsitzland geleistet, ist der Arbeitnehmer dort zu 100 Prozent sozialversicherungspflichtig.

„25 Prozent der jährlichen Arbeitszeit – das sind ein bis zwei Tage pro Woche und maximal 50 Tage im Jahr“, sagt Krier. Anders als die Besteuerung würden die Sozialabgaben aber von europäischen Reglements abhängen (siehe Infobox). Und auch die Konsequenzen beim Übertreten der Maximalwerte sind andere. „Wenn man den Schwellenwert bei der Besteuerung überschreitet, muss man eben mehr Steuern bezahlen – bei den Sozialabgaben verliert man seine soziale Sicherheit in Luxemburg“, sagt Krier.

Der Gewerkschaftler erklärt, dass die Anfragen für Telearbeit seitens der Arbeitnehmer stark zunehmen würden. „Mit den Erfahrungen aus der Pandemie sieht man, dass Telearbeit in einigen Sektoren möglich ist“, sagt Krier. Ungefähr die Hälfte der unterschiedlichen Arbeiten könnten nicht in Telearbeit geleistet werden. Ein Vorteil für Unternehmen, in denen Homeoffice möglich ist: „In verschiedenen Sektoren ist das auch ein Attraktivitätsfaktor, wenn der Arbeitgeber einen oder mehrere Telearbeitstage anbietet.“ Dazu würden die Benzinpreise beitragen, es seien Kosten, die man im Homeoffice sparen könnte. „Wobei man sagen muss, dass auch der Arbeitgeber durch Telearbeit sparen kann, zum Beispiel Stromkosten, Wasserkosten oder sogar an Büros.“ Allerdings sollte nicht das Ziel der Heimarbeit sein, den Büroraum zu verkleinern. 

(Einige) Toleranzregeln werden ausgeweitet

Tatsächlich arbeitet die Luxemburger Regierung an einer Ausweitung der Toleranzregelungen mit den Nachbarländern. „Im August 2021 einigten sich Luxemburg und Belgien auf eine Erhöhung der Telearbeit für Grenzgänger von 24 auf 34 Tage für die Zeit nach Covid“, erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums auf Tageblatt-Anfrage. „Diese Erhöhung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten, sobald die Gesetzgebungsverfahren für den entsprechenden Gesetzentwurf in beiden Ländern abgeschlossen sind.“ Die Chamber hat bereits am 17. Mai grünes Licht für die Erhöhung gegeben.

„Man muss verstehen, dass diese Abkommen eigentlich nicht nur fürs Homeoffice da sind“, sagt der Sprecher. „Primär geht es darum, dass, wenn man beispielsweise für einen Kunden etwas in einem anderen Land erledigt, in diesem Land nicht besteuert wird.“ Die Toleranzregelungen ermöglichten eine „Flexibilität“, die während der Pandemie bloß exklusiv auf Telearbeit ausgelegt wurde. 

Das belgische Finanzministerium antwortet auf eine entsprechende Tageblatt-Anfrage deshalb etwas beleidigt: „Telearbeit über 34 Tage hinaus ist durchaus möglich.“ Die steuerlichen Folgen seien zwar „unterschiedlich“, aber die Tatsache, dass ein Teil der Einkommensteuer in Belgien statt in Luxemburg gezahlt werde, sollte nicht als Grund für die Verhinderung von Telearbeit angeführt werden. „Tausende von in Belgien ansässigen Personen mit in Belgien ansässigen Arbeitgebern üben ihre berufliche Tätigkeit als Telearbeiter aus und zahlen ihre gesamten Steuern in Belgien.“

Auch für Arbeitnehmer aus Frankreich soll die Toleranzregel erweitert werden. „Mit Frankreich vereinbarte Luxemburg im Oktober 2021 eine dauerhafte Erhöhung der Toleranzschwelle in Steuerangelegenheiten von 29 Tagen auf 34 Tage“, erklärt der Sprecher weiter. Diese ist aber noch nicht formalisiert. „Derzeit muss die Vereinbarung noch in das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern umgesetzt werden.“

Und Deutschland? Für Arbeitnehmer von der anderen Seite der Mosel gilt nach wie vor die alte „19-Tage-Regel“. Und auch in Sachen Energiekrise-Homeoffice erteilen die Behörden im Nachbarland eine Absage: Die Covid-19-Sonderregelungen waren „kurzfristig erforderliche Vereinbarungen auf Ebene der Steuerverwaltungen zur Bewältigung der Pandemie“, erklärt ein Sprecher aus dem Bundesfinanzministerium gegenüber dem Tageblatt. „Diese Maßnahmen und die Vorgehensweise sind nicht auf andere Herausforderungen übertragbar.“

Verhandlungen mit Deutschland laufen

Allerdings wird hinter verschlossenen Türen offenbar verhandelt. „Luxemburg wurde von deutscher Seite vorgeschlagen, Gespräche zur Anpassung des geltenden Abkommens durchzuführen“, sagt der deutsche Behördensprecher. „Auf Wunsch von Luxemburg soll zunächst ein Sondierungsgespräch geführt werden, auch um den potenziellen Kodifizierungs- und Anpassungsbedarf der 19-Tage-Regelung für Grenzpendler in Bezug auf im Homeoffice verbrachte Arbeitstage zu thematisieren.“ Das Sondierungsgespräch soll noch vor der Sommerpause stattfinden, erklärt der Sprecher. 

Kurios: Ausnahmeregelung bei der Sozialversicherung wird verlängert

Grenzgänger, die in Luxemburg angestellt sind und über die Corona-Pandemie in Nachbarländern im Homeoffice gearbeitet haben, fielen während der Krisenzeit nicht nur bei der Besteuerung, sondern auch bei der Sozialversicherung unter Sonderregelungen. Normalerweise sind sie in ihren Heimatländern versicherungspflichtig, sobald sie 25 Prozent oder mehr ihrer Arbeitszeit dort leisten – auch für einen Luxemburger Arbeitgeber. Die „Telearbeitstage“ wurden mit einer Ausnahmeregelung aber in der Corona-Krise nicht berücksichtigt. 

Diese Ausnahmeregelung sollte ebenfalls zum 30. Juni enden. Am Freitag meldete die Regierung jedoch, dass die zuständige EU-Verwaltungskommission eine Übergangszeit beschlossen hat. „Während dieser Übergangszeit wird eine administrative Toleranz angewandt, die es Grenzgängern ermöglicht, die Arbeit in Form von Telearbeit weiterhin von ihrem Wohnort aus zu erledigen“, heißt es in der Pressemitteilung der Regierung. 

Offenbar wird auf europäischer Ebene über eine Aufweichung der 25-Prozent-Regel nachgedacht: „Durch die Pandemie hat das Homeoffice einen wichtigen Platz in der heutigen Arbeitswelt eingenommen“, erklärt ein Sprecher des Luxemburger Ministeriums für Soziale Sicherheit gegenüber dem Tageblatt. „Dies führte dazu, dass sich die jeweiligen Länder, aber auch die Europäische Kommission und andere Gremien seit geraumer Zeit mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Anhebung der 25-Prozent-Grenze nicht sinnvoll wäre und wie diese umsetzbar sei.“

Eine Änderung erfordere jedoch eine Anpassung des europäischen Reglements und sei „nicht kurzfristig möglich“. Eine Kommission suche jedoch nach Alternativen. „Da diese Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, ist es aktuell nicht möglich zu sagen, wie die Richtlinien aussehen werden, sollten diese fürs Homeoffice kommen“, erklärt der Sprecher. „Es sind Regeln nötig, die einfach umzusetzen sind und idealerweise auch für alle Grenzgebiete in der EU identisch sind – da ansonsten Verzerrungen auf regionaler oder EU-Ebene entstehen würden.“

Tatsächlich könnten die Besteuerungsrechte sogar auf höherer Ebene bald neu geregelt werden. „Flexibles Arbeiten und die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten haben sich vor allem in den vergangenen zwei Jahren weitgehend etabliert. Das ist eine globale Entwicklung“, erklärt der Sprecher des deutschen Finanzministeriums. Der internationale Standard, was wo besteuert wird, bestünde bis jetzt allerdings fort. „Ob dieser Standard grundsätzlich anzupassen ist, sollte zunächst auf einer breiteren internationalen Ebene diskutiert werden“, sagt der Sprecher. „Sowohl die EU als auch die OECD haben bekundet, sich mit diesem Thema befassen zu wollen.“ Deutschland werde an der Diskussion auf internationaler Ebene „aktiv und konstruktiv“ teilnehmen.

Die Frage nach einer Erweiterung der 19-Tage-Grenze sei jedoch davon unabhängig. Für die deutschen Behörden ist die Toleranzschwelle eine „Bagatellregelung“ und der Umfang „schon aus diesem Grunde“ begrenzt. Sprich: „Bei einer maßgeblichen Erhöhung entsprechender Regelungen würden diese den Charakter einer Bagatellregelung verlieren“, wie der Sprecher sagt. 

Auch die belgische Finanzverwaltung gibt an, auf höheren Ebenen nach Lösungen zu suchen: „Belgien strebt eine Lösung mit Luxemburg und auch den Niederlanden an“, heißt es aus Brüssel. „Um zu sehen, ob in einem größeren internationalen Rahmen wie EU oder OECD eine Lösung gefunden werden kann, um einen strukturellen Ansatz für diese Problematik vorzuschlagen – und nicht nur einen rein bilateralen Ansatz.“

Für die Umwelt zuhause bleiben?

Dabei hat die Pendlerei mit dem eigenen Fahrzeug nicht nur private, monetäre oder politische Auswirkungen. „Wir sehen Homeoffice als einen festen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung innerhalb einer Organisation“, erklärt eine Sprecherin von Greenpeace Luxembourg gegenüber dem Tageblatt. „Vor allem während des Lockdowns führte der Rückgang des Straßenverkehrs im Allgemeinen und insbesondere in den Städten zu einer besseren Kohlenstoffbilanz und Luftqualität, sowie einem Rückgang verschiedener gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffe.“

Das Homeoffice ermöglichte zu Anfang der Pandemie eine Reduzierung der CO₂-Emissionen, die unter anderem durch Straßenverkehr oder Gebäude verursacht werden. Wie viel Energie genau eingespart wurde, „wenn die Wohnung zum Büro wird“, sei aber unklar. Zwar hätten Luxemburger Stromversorger während der Pandemie „einen Rückgang des allgemeinen Energieverbrauchs“ festgestellt. „Ohne weitere nachhaltige Maßnahmen hatte dies jedoch keine langfristigen Auswirkungen auf die globale Erwärmung, da nach dem Ende der Krise alle Vorkehrungen wieder schnell rückgängig gemacht wurden und wir zur Normalität zurückgekehrt sind“, schreibt die Umweltschutzorganisation. 

Homeoffice sei für Greenpeace demnach ein „fester Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung innerhalb einer Organisation“ – aber nicht die Lösung aller Klima-Probleme. „Homeoffice mag viele Vorteile bieten, dennoch ist es keine Wunderlösung, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.“ Stattdessen müsse das Wirtschaftssystem und vor allem der Verkehrssektor grundlegend umgestaltet werden. Und: „Der soziale Aspekt sollte in Bezug auf das Homeoffice nicht in Vergessenheit geraten“, schreibt Greenpeace. Nicht alle Arbeitnehmer hätten die Möglichkeit oder verfügten über die Bedingungen, um von zu Hause aus zu arbeiten. Und „ob bei der Debatte über Telearbeit der Schutz der Umwelt oder die soziale Gerechtigkeit an vorderster Stelle stehen und keine monetären Ziele verfolgt werden, bleibt fraglich“.

eifelbiker100
26. Juni 2022 - 9.45

Die Zeit der Unannehmlichkeiten als Arbeitnehmer in Luxemburg geht auch vorbei. Dann winkt ein finanziell besser gestellter Ruhestand. In Deutschland wurden und werden Rentner immer schlechter gestellt. Wechselt man zu einem neuen Arbeitsplatz nach Deutschland, bist du in der Regel der Erste, den sie feuern, wenn ein Arbeitsplatz wegfällt.