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Tod am Sprungturm – wer ist schuld?

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Der eine sprang aus 7,5 Metern Höhe kopfüber ins Wasser, der andere tauchte dort gerade auf. Wer hat Schuld am Unfalltod eines 35-Jährigen am Sprungturm im Freibad?

Im Prozess um den Tod eines Schwimmers im Freibad von Bad Wimpfen haben die wegen fahrlässiger Tötung Angeklagten nach einer ersten Aussage beschlossen zu schweigen. Nun muss das Amtsgericht Heilbronn ohne weitere Aussagen des Schwimmbad-Betreibers und seines ehemaligen Bademeisters über Zeugen herausfinden, ob die Badegäste am Sprungturm, wo das Unglück geschah, ausreichend beaufsichtigt wurden (Az.: 41 Ds 24 Js 17942/15).

Damals war ein Badegast kopfüber vom 7,5-Meter-Brett gesprungen und war beim Aufprall im Wasser mit einem 35 Jahre alten Vater zusammengestoßen. Dieser war kurz zuvor von der Fünf-Meter-Plattform gesprungen und tauchte gerade auf. Seine Hirnverletzungen waren so schwer, dass er einen Tag später starb. Seine Witwe ist im Verfahren eine der vier Nebenkläger. Die 37-Jährige war am Unglückstag mit den beiden kleinen Kindern ebenfalls im Bad, konnte zum Unfallhergang aber selbst keine Angaben machen.

Wer hat nicht aufgepasst?

Hat die Aufsicht im Freibad versagt? Hat der andere Springer, der sich beim Zusammenprall schwere Verletzungen zuzog, nicht genug aufgepasst? Diese Fragen muss das Gericht klären. Der Pächter des Bads war anfangs noch zu Aussagen bereit, bevor ihn sein Anwalt stoppte, ohne dem Gericht dafür Gründe zu nennen. Der 55-Jährige hatte die Verantwortung bei seinem 75 Jahre alten Mitangeklagten gesehen. Der musste als einziger Bademeister im Bad für die Sicherheit an dem 70 Jahre alten Sprungturm sorgen.

Der Turm hat die Besonderheit, dass die insgesamt vier Sprungbretter übereinander und nicht wie üblich leicht versetzt am Sprungturm befestigt sind. Der Pächter betonte, in den rund 20 Jahren, in denen er den Freibadbetrieb geführt habe, habe es zuvor nie einen Unfall gegeben. Seit dem Unfall dürfe immer nur noch eine Person auf den Turm. Junge Leute blieben nun aber aus, da ihnen das Bad so zu langweilig geworden sei, sagte der Angeklagte. Bis zum 6. November sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

Gros
25. Oktober 2017 - 15.06

Wéi mécht een dat dann ouni Brëll?

Annette
25. Oktober 2017 - 13.00

Ich finde der der springt muß sich zuerst versichern, daß niemand unter ihm ist. Das ist nicht die Verantwortung vom Betreiber oder Bademeister.