Kürzlich sorgte ein Video im Internet für Aufregung: Mit nacktem Oberkörper und einem Glas in der Hand schoss Prinz Marcus von Anhalt mit einem Fußball auf eine Schildkröte. Was vor einigen Jahrzehnten vielleicht noch als Spaßvideo im Fernsehen möglich war, ist heute ein No-Go. Für die meisten Zuschauer war die Einstellung des Prinzen inakzeptabel: So einem Tierquäler müsste es überhaupt untersagt werden, Tiere zu halten, hieß es in Kommentaren.
Darüber, ob es sich in dem oben erwähnten Fall um eine wahre Misshandlung handelt oder nicht, kann man wahrscheinlich streiten, doch heutzutage besteht in breiten Schichten der Bevölkerung ein Konsens darüber, dass ein Tier keine Sache ist, sondern ein Lebewesen, das Rechte hat. Vor fünf Jahren wurde dieses Prinzip in ein neues Tierschutzgesetz gegossen. Dieses gesteht den Tieren Rechte zu, die auch zu ihren Gunsten eingeklagt werden können. Neu in dem Gesetz sind auch Strafen, die nun in Fällen von Tierquälerei verhängt werden können: bis zu drei Jahre Haft und Geldstrafen bis zu 200.000 Euro, je nach Schwere der Fälle.
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