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Umgang mit AkteneinsichtNationalarchiv äußert sich zu Vorwürfen von Historiker Benoît Majerus

Umgang mit Akteneinsicht / Nationalarchiv äußert sich zu Vorwürfen von Historiker Benoît Majerus
Laut dem Archivgesetz dürfen Dokumente, die persönliche Informationen zu einer Person enthalten, nur dann freigegeben werden, wenn die betroffene Person bereits 25 Jahre tot ist Foto: Editpress-Archiv/François Aussems

Der Luxemburger Historiker Benoît Majerus hat kürzlich das Vorgehen des Nationalarchivs bei der Einsicht von Akten kritisiert. Inzwischen hat sich das Archiv gegenüber dem Tageblatt zu den Vorwürfen geäußert.

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Robert Hottua
5. September 2023 - 14.50

Gesetzlose Grauzonen ermöglichen aiwangersche Wege, auch bezüglich Schornsteine in Hadamar und anderswo. ▪ Die Tücken des Kulturinstitutsgesetzes (02.10.2014) Öffentliche Verwaltungen sind in Luxemburg nicht verpflichtet, historisch belastendes Material an das Nationalarchiv weiterzuleiten. Das Nationalarchiv hat nicht nur die Aufgabe, die kulturelle Entwicklung eines Staates aufzubewahren, sie soll auch die politische Geschichte speichern, um sie später hinterfragen zu können. Besonders in Luxemburg scheint Letzteres nur beschränkt möglich zu sein. Das Kulturinstitutsgesetz, welches die Regelungen für das Nationalarchiv aufstellt, sieht nämlich keine Pflicht für öffentliche Verwaltungen vor, historisch wertvolle Dokumente an das Nationalarchiv abzugeben. Ein Zustand, der in Frankreich oder Deutschland undenkbar wäre. (...) Im Gegensatz zu unseren Nachbarstaaten ist es in Luxemburg aufgrund einer juristischen Grauzone möglich, dass staatliche Verwaltungen unliebsame Dokumente einfach verschließen oder sogar vernichten und somit eine offene Aufarbeitung der Geschichte verhindern. Der Zensur sind hiermit Tor und Tür geöffnet. Auch wenn ein Archivgesetz aktuell in Ausarbeitung ist, bleibt das Großherzogtum das einzige europäische Land ohne entsprechendes Gesetz. Die Ablieferung, Bewertung, Zerstörung, Verwahrung und der Zugang zu Dokumenten befindet sich letztlich in einer gesetzlosen Sphäre. (...) (Tageblatt, 02.10.2014)