Die im Rahmen des Regierungsprogramms „Neistart“ eingeführte Investitionshilfe für von der Covid-19-Krise betroffene Unternehmen wird ausgebaut. Das teilte die Regierung am Dienstag in einer Pressemeldung mit. Ziel des Instruments ist es, Firmen zu ermutigen, trotz der aktuellen Krisensituation Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Digitalisierung oder zum Umweltschutz durchzuführen. Die Beihilferegelung biete viel höhere Beiträge für Investitionsbeihilfen als in normalen Zeiten, unterstreicht das Ministerium.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die während der Krise einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben, und sieht Hilfen für drei Arten von Investitionen vor: So kann bei Entwicklungsprojekten eine Investitionshilfe von bis zu 30 Prozent der Kosten (mehr für Projekte, die Teil der Kreislaufwirtschaft sind) angeboten werden, zudem können bei Prozess- und Organisationsinnovationsprojekten wie auch bei Energieeffizienzprojekten Hilfen von bis zu 50 Prozent der Kosten fließen.
207 Anträge wurden bereits genehmigt
Während der Anteil der Beihilfen auch weiterhin maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen darf, so wird der Höchstbetrag für neue Beihilfe-Anträge auf 1.800.000 Euro pro Unternehmen erhöht, so das Ministerium weiter. Bisher waren es maximal 800.000 Euro pro Antrag. Gleichzeitig wird die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 angedachte Investitionsbeihilfe bis Ende des laufenden Jahres verlängert.
„Diese Beihilferegelung ermutigt die Unternehmen, trotz des derzeit durch die Krise verschlechterten Investitionsklimas Investitionen zu tätigen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und nachhaltiger zu produzieren“, so Wirtschaftsminister Franz Fayot. 207 Anträge auf solche Beihilfen seien bisher bereits genehmigt worden, so der Minister. Das entspreche einem Gesamtbetrag von 62 Millionen Euro.
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