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Erste EtappeLuxemburg entkriminalisiert Cannabis-Konsum im Privaten – Null Toleranz im Straßenverkehr

Erste Etappe / Luxemburg entkriminalisiert Cannabis-Konsum im Privaten – Null Toleranz im Straßenverkehr
Justizministerin Sam Tanson bei der Vorstellung des Gesetzesprojekts der Regierung Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Regierung nimmt sich wieder des Themas Cannabis an. Nachdem die Pläne von DP, LSAP und „déi gréng“ im letzten Herbst vorerst auf Eis gelegt worden waren, deuten alle Zeichen in Richtung Legalisierung „light“. Justizministerin Sam Tanson hat auf einer Pressekonferenz am Mittwoch weitere Details bekannt gegeben.

Es soll die erste Etappe eines ganzen Prozesses sein, kündigte Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) auf einer Pressekonferenz am Mittwoch an. Rede ist von der Cannabis-Legalisierung. „Die Drogenpolitik der letzten 30 Jahre hat versagt“, stellt Tanson fest. „Trotz repressiver Maßnahmen ist der Cannabis-Konsum in Luxemburg weiterhin extrem hoch.“ In Europa und Luxemburg stehe die Droge an Platz eins der illegal konsumierten Substanzen. „Repression ist nicht die Lösung“, sagt Tanson. Diese Feststellung sei auch in mehreren Nachbarländern – darunter Deutschland – gemacht worden.

Ziel des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs sei es, den illegalen Konsum und damit auch den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen. Genaue Zahlen oder Schätzungen, inwiefern der jetzt vorliegende Gesetzentwurf den illegalen Markt beeinträchtigen werde, habe das Justizministerium nicht. „Es sind immer mehr verunreinigte Produkte im Umlauf, die negative Effekte auf den Konsumenten haben können“, verweist Tanson stattdessen auf die Hauptsorge des Justizministeriums. Dieses Risiko könne durch den im Gesetzesprojekt vorgesehenen erlaubten Eigenanbau von vier Pflanzen pro Haushalt minimiert werden. Die Pflanzen können sowohl im Inneren als auch im Garten anhand von Samen angepflanzt werden. „Die Pflanzen dürfen jedoch nicht von der öffentlichen Straße aus sichtbar sein“, sagt Tanson. Auch müsse der Garten direkt an das Eigenheim grenzen. „Der Anbau in Schrebergärten ist nicht erlaubt.“

Die Samen für den Anbau können über Internet bestellt werden. „Wir stehen im Austausch mit dem Landwirtschaftsministerium, wie der Verkauf der Samen noch besser geregelt werden kann“, sagt die Grünen-Justizministerin. Hier würde noch – wie beim Verkauf anderer Samen auch – Regelungsbedarf bestehen. Eine THC-Obergrenze sei aber weiterhin nicht geplant – auch weil eine bestimmte Art von Samen nicht notwendigerweise einen gewissen THC-Wert erziele. „Die größte Sorge bleiben weiterhin all die Chemikalien, die bei der Zucht derzeit beigemischt werden“, sagt Tanson – eine Sorge, die beim Eigenanbau nicht bestehe.

Leichtere Strafen

Es soll außerdem verboten sein, Cannabis „durch den öffentlichen Raum zu transportieren.“ Wird man dennoch mit Cannabis erwischt, hängt die Höhe ganz von der beförderten Menge ab. Bei weniger als drei Gramm bliebe es allerdings bei einem Strafzettel von 145 Euro – ein Vermerk im Strafregister bleibt in dem Fall vorerst aus. Wird diese Strafe jedoch nicht fristgerecht gezahlt, kann es zu einem Strafverfahren kommen. Dieses wird auch dann in die Wege geleitet, wenn die zulässigen drei Gramm überschritten werden. Hier droht eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro – bis die Gesetzesreform in Kraft tritt, kann die Strafe sogar noch bis zu 2.500 Euro betragen.

Null Toleranz soll es auch im Straßenverkehr geben. „Erlaubt ist ein Nanogramm THC pro Milliliter Blut“, sagt Tanson. „Das ist quasi null.“ Die Polizei könne das anhand von Blut- und Haarproben genaustens kontrollieren, ergänzt Tara Desorbay aus der Direktion für Strafrecht und Strafvollzug des Justizministeriums. THC, kurz Tetrahydrocannabinol, kommt in Cannabis vor und sorgt für das „High-Gefühl“. Auf den Einwand, dass THC mehrere Tage bis hin zu mehreren Monaten im Körper nachweisbar sei, blieben die Erklärungen vonseiten des Justizministeriums schwammig: „Die Polizei hat eine ganze Reihe von Tests, um die Zurechnungsfähigkeit zu prüfen“, lautet die Antwort von Desorbay.

Null Toleranz solle auch weiterhin gegenüber Erwachsenen gelten, die Cannabis an Jugendliche weitergeben. Auch wolle man zusammen mit dem Bildungs- und dem Gesundheitsministerium großflächig in die Prävention investieren und vermehrt in den Schulen präsent sein.

Sam Tanson bestreitet im Übrigen, dass der Druck der Nachbarländer dazu geführt habe, dass die Regierung das Projekt im Herbst vorerst hat fallen lassen. „Es hat jedoch viele Fragen gegeben“, sagt Tanson. „Wir machen etwas für das Luxemburger Staatsterritorium – und es soll sich auch bestmöglich auf dieses beschränken.“ Mitte Juli plane das Justizministerium eine große Konferenz mit all jenen Ländern, die ebenfalls von einer repressiven Drogenpolitik in Sachen Cannabis abrücken wollen. Unter anderem Malta, das genau wie auch Deutschland einen ähnlichen Weg beschreiten wolle wie die Luxemburger Regierung, solle an diesem Treffen teilnehmen.