Journalisten werden zukünftig wieder auf das „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) zugreifen können. Der Presserat und die Interessenvereinigung Luxembourg Business Registers (LBR) haben am Dienstag eine entsprechende Konvention unterzeichnet. „In der kommenden Woche, spätestens am 2. Januar, sollen Journalisten wieder auf das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zugreifen können“, sagte Roger Infalt, Präsident des Luxemburger Presserates, nach Unterzeichnung der Konvention am Dienstag. Er sei erfreut, dass der Zugang für Journalisten so schnell wieder ermöglicht worden sei. „Sowohl vonseiten des Justizministeriums als auch vom LBR war der Wille vorhanden, dass dies schnellstmöglich geregelt wird.“
Ende November hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Teile der EU-Geldwäsche-Richtlinie für ungültig erklärt. Die Entscheidung basierte auf einer Klage am Luxemburger Bezirksgericht – gegen das Luxembourg Business Register. Das Bezirksgericht Luxemburg war der Ansicht, dass die Verbreitung der Informationen tatsächlich eine Beeinträchtigung der Grundrechte der Eigentümer mit sich bringen könnte – und stellte dem EuGH daraufhin Vorlagefragen zur Auslegung der Geldwäsche-Richtlinie. Nach der Entscheidung des EuGH erklärte das Luxemburger Justizministerium per Pressemitteilung, dass aufgrund des Urteils „der Zugang zur Website des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer über das Internet vorübergehend ausgesetzt“ wird.
Für ausländische Journalisten ist der Presserat laut Roger Infalt nicht zuständig. „Meines Wissens aber arbeitet die Regierung mit dem LBR an einer Lösung“, sagte Infalt auf Tageblatt-Nachfrage. „Wir übernehmen als Presserat nicht die Verantwortung für ausländische Journalisten ohne Luxemburger Pressekarte, die wir nicht kennen.“ Auf Nachfrage hin bestätigte ein Sprecher des LBR, dass die Modalitäten für einen Zugang für ausländische Journalisten noch zwischen Justizministerium und LBR ausgearbeitet werden müssten.
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