Sie ist die am meisten ratifizierte Konvention der Welt. Sie ist transversal. Zumindest sollte sie es sein. Und sie wird täglich in sehr vielen Ländern, die sie ratifiziert haben, nicht respektiert.
2019 war das Jubiläumsjahr der Kinderrechtskonvention. Es war der 20. November 1989, als diese überaus wichtige Charta der Vereinten Nationen unterschrieben wurde. Alle Länder der Welt, außer die USA, haben sie ratifiziert. An jenem Tag wird jedes Jahr der Weltkindertag zelebriert. „Kinderrechte sollten 365 Tage im Jahr gelten“, sagte Paul Heber von der Unicef Luxembourg in einem Tageblatt-Interview zum Weltkindertag. Dennoch sei der Tag wichtig, um daran zu erinnern, dass die Konvention existiert, so Heber. Und es gebe noch genug zu tun, auch in Luxemburg.
Diesmal fiel der Jahrestag in die „Orange Week“, deren Ziel es ist, die Menschen zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu sensibilisieren. Anlass genug, auch verstärkt auf die Gewalt gegen Kinder aufmerksam zu machen. Die körperliche Bestrafung gegenüber Kindern ist in Luxemburg eigentlich verboten. Doch die Gesetzgebung sei in dieser Hinsicht sehr weich, sagte Ombudsmann René Schlechter Anfang Dezember im Tageblatt-Interview. Denn der Begriff „körperliche Bestrafung“ komme in keinem Gesetz vor. Wer sein Kind regelmäßig mit einem Klaps auf den Hintern bestraft, assoziiert dies demnach nicht unbedingt mit Gewalt. Laut Ombudsmann sei dies in Luxemburg noch ein reelles Problem, da viele Kinder in diesem Sinne erniedrigt würden.
Anfang November hatte das Erziehungsministerium in Partnerschaft mit Unicef Luxembourg eine Konferenz mit dem Titel „Stop aux punitions corporelles!“ veranstaltet. Dort wurde gezeigt, welche negativen Konsequenzen solche Bestrafungen auf die Persönlichkeit eines Kindes haben können und wie man es anders machen kann. Stichwort: positive Erziehung.
Der Weltkindertag war aber auch Anlass für die Unicef, darauf hinzuweisen, dass es in Luxemburg noch immer keinen Aktionsplan für Kinder von 0 bis 18 Jahren gibt, der die gesamten Kinderrechte beinhaltet. Auch das eher unsichtbare Thema der Kinderarmut ist in Luxemburg aktuell und sollte nicht vernachlässigt werden. Das Ombudskomitee bemängelt unter anderem, dass es seit der Ratifizierung der Konvention für Kinderrechte durch Luxemburg immer noch fünf Reserven gibt. Das sind Vorbehalte, bei denen die luxemburgische Gesetzgebung im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention steht. Seit 30 Jahren ist in dieser Hinsicht gar nichts passiert.
Immerhin wird der Ombudsmann für Kinderrechte irgendwann im Laufe des kommenden Jahres, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, enger an das Parlament angebunden werden und hängt nicht mehr am Tross des Bildungsministeriums. Die Kinderrechte sollten dadurch transversaler angewendet werden. Hoffentlich!
In Luxemburg muss noch sehr viel Sensibilisierungsarbeit zum Thema Rechte der Kinder geleistet werden. Nicht nur bei den Eltern und Fachkräften. Sondern auch bei der Regierung.
Mir kommen Tréinen! Ons aarm Kanner si wuel di schlechst behandelt vun der Welt...