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Holzhändler verurteilt

Holzhändler verurteilt

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Bei Waldarbeiten und Baumfällungen quer durch Luxemburg gibt es eine gewisse Willkür. Es wird kein Unterschied zwischen gesunden und kranken, zwischen jungen und alten Bäumen gemacht. Es werden willkürlich Bäume markiert (hauptsächlich entlang von Wegen, um den späteren Abtransport der Baumstämme zu erleichtern) und bei weitem würden nicht alle gefällten bzw. abtransportierten Baumstämme Kontrollmarken tragen, was bedeutet, dass eine Kontrolle von staatlicher Seite überhaupt nicht möglich ist.

Mehrmals stellten wir uns die Frage, wer überhaupt die Bäume ausgewählt hat, die markiert und später der Motorsäge zum Opfer fielen, denn es war in vielen Fällen dermaßen offensichtlich, dass hier pure Willkür vorherrschte. Und immer wieder stellten wir fest, dass es der gleiche Holzhändler ist, der die Arbeiten – in den meisten Fällen im Auftrag der Forstverwaltung – durchführte.

Und eben dieser Holzhändler, der auch heute noch immer die meisten Aufträge der Forstverwaltung erhält, musste sich vor dem Diekircher Tribunal in einer Affäre verantworten, die auf September 2015 zurückgeht. In Merscheid (Gemeinde Esch/Sauer) wollte der neue Eigentümer einer Waldparzelle, der ebenfalls vor dem Kadi stand, gleich eine große Fällaktion durchführen. Ohne Wissen weder des zuständigen Försters noch der Umweltverwaltung machte sich der erwähnte Holzhändler gleich an die Arbeit und machte in kurzer Zeit 72 Bäume, die vom Eingentümer selbst markiert wurden, dem Erdboden gleich. Die in Zwischenzeit durch einen Zeugen in Kenntnis gesetzte Umweltministerin ließ die Arbeiten stoppen.

Geldstrafen und mehr

Die Natur hatte aber bereits großen Schaden erlitten, da die Arbeiter des Holzhändlers weder vor geschützten Naturgebieten noch vor Stauteichen oder ähnlichem Halt machten. «Auch wenn das Unternehmen im Auftrag des neuen Eigentümers gehandelt hat, so hat es doch als professionelles Unternehmen in Sachen Waldarbeiten in Kenntnis der Gesetze zu sein», so das Gericht, «und somit ist die Firma mitschuldig an dem, was hier vorgefallen ist». Die Zerstörung eines Biotops sei kein Kavaliersdelikt.

Der Holzhändler in Person sowie sein Unternehmen «sont a retenir dans les liens de prévention libellés alors qu’ils sont des professionnels du domaine forestier et qu’il leur incombe de connaître à tout le moins les quelques lois et règlements qui régissent leur domaine d’activité, dont la loi modifiée du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles, qu’il leur incombe de visionner les lieux de leurs travaux et de consulter les inscriptions tant de l’Administration du cadastre et de la topographie que celles du cadastre des biotopes», so der Richter in seinem schriftlichen Urteilsspruch.

Dementsprechend fiel nun auch das Urteil aus. Während der neue Besitzer der Waldparzelle zu einer Geldstrafe von «lediglich» 3.000 Euro verurteilt wurde, sprach der Richter eine Strafe einerseits über 5.000 Euro gegen den Holzhändler persönlich und andererseits über 7.500 Euro gegen sein Unternehmen aus. Dazu kommt, dass der Händler und sein Unternehmen innerhalb eines Jahres für die Wiederherstellung der zerstörten Gebiete Sorge tragen muss.

Rabbelkapp
29. August 2017 - 11.13

Der Name des Holzhändlers ? - sollte publik gemacht werden. Der Gewinn bleibt wahrscheinlich noch höher als die Strafe ist - und wenn, könnte es nicht sein, dass sie auf die nächsten Kunden verteilt wird. Hier zählte wohl das Sprichwort "Lass dich nicht erwischen", ob es in Zukunft beim besagten Betrieb auch so bleiben wird.............?

Krommen Piir
28. August 2017 - 22.23

Man sehe sich mal die privaten Fahrzeuge verschiedener Leutchen an. Und ihren "train-train". Z.B. Lebensstil, Hobbys, Reitpferde, Urlaubsreisen, Wohnungen,......). Und niemand prangert es an! Oder stellt unbequeme Fragen! Wie sieht deren Steuererklärung aus???

den klengen Holzmichel
28. August 2017 - 19.26

Die Geldstrafe wäre ja ein Witz ausser wenn die Wiederherstellung dann auch so geschieht.
Eine 50jährige Buche oder Eiche umzupflanzen dürfte ein Vermögen kosten wenn nicht ein Ding der Unmöglichkeit sein .
Wenn dem aber so ist wie kann man dann von Wiederherstellung sprechen?
Frevel an Natur und Umwelt , welche nur aus Geldgier passieren , müssten zu drastischen bis ruinösen Geldstrafen
sowie zu nicht geringen Haftstrafen führen.
Leider ist unser Gesetzgeber und seine Vasallen oft genug involviert , sodass mit einer Besserung kaum gerechnet werden kann.

Mephisto
28. August 2017 - 15.34

Man sollte im Auge behalten inwiefern die Wiederherstellung der zerstörten Gebiete innerhalb eines Jahres umgesetzt wird.

Jemp
28. August 2017 - 10.41

Tja, solange die Strafe niedriger ist, als der entstandene Profit, koennen die Naturraeuber ja gemuetlich weitermachen. Das ist ungefaehr so, als waere die Strafe fuer das Falschparken niedriger als die Parkgebuehren.

Thies Jeff
28. August 2017 - 8.35

Net mei wie richtech.Fier mech ass Sroof net heisch genuch