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Angestellte mit BehinderungGesetzliche Quoten werden im Privatsektor größtenteils nicht eingehalten

Angestellte mit Behinderung / Gesetzliche Quoten werden im Privatsektor größtenteils nicht eingehalten
Im Privatsektor offensichtlich ein seltenes Bild Foto: Editpress/Tania Feller

Jeder Betrieb in Luxemburg ist per Gesetz dazu verpflichtet, eine Mindestanzahl an behinderten Arbeitnehmern zu beschäftigen. In der Praxis wird diese Pflicht jedoch von der großen Mehrheit der Betriebe ignoriert. Interessenvertreter fordern verbindlichere gesetzliche Vorgaben, gegebenenfalls auch Strafen.

1.928 Betriebe in Luxemburg erfüllten 2021 nicht ihre gesetzliche Pflicht bezüglich der Einstellung von Personen mit einer Behinderung. Obwohl diese Zahl zwar „schon“ ein Jahr alt ist – sie stammt aus einer Antwort auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Sven Clement (Piraten) – sei sie immer noch aktuell, sagt Andrea Di Ronco, Berater bei Info-Handicap, im Gespräch mit dem Tageblatt. Die Problematik sei noch immer die gleiche. „Was dies betrifft, hat sich seit 20 Jahren überhaupt nichts geändert.“

Die größten Unternehmen sind dabei, wie es scheint, auch die größten Quotenmuffel: Sage und schreibe 98 Prozent der Betriebe mit mehr als 300 Mitarbeitern erfüllen nicht das gesetzliche Minimum, d.h. in ihrem Fall mindestens vier Prozent an behinderten Arbeitnehmern. Bei den mittleren Unternehmen (50-299 Mitarbeiter) sind es 80 Prozent, unter denen mit 25 bis 49 Mitarbeitern sind es 81 Prozent, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.

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