Die gute Nachricht vorweg: Der Arbeitsmarkt in Luxemburg scheint sich trotz anhaltender Covid-Pandemie zu erholen. Die Rate liegt bei etwa 5,2 Prozent. Den etwas mehr als 15.000 Arbeitssuchenden stehen auf der anderen Seite ungefähr 11.000 offene Stellen gegenüber. Offensichtlich passen Angebot und Nachfrage nicht überein.
Um diesem Dilemma zu entgehen, informieren die verantwortlichen Stellen der Arbeitsagentur ADEM und des nationalen Instituts zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (INFPC) eine Vielzahl von Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ziel ist dabei, sowohl unqualifizierte wie spezialisierte Arbeitskräfte mit Wissen und Fähigkeiten auszurüsten, die den aktuellen Bedingungen des modernen luxemburgischen Arbeitsmarktes entsprechen. Mehr als 11.800 Weiterbildungsangebote werden von etwa 300 Trägern auf lifelong-learning.lu angeboten. Dies erfordert nicht nur eine umfangreiche Koordination aller mit Bildung beauftragten staatlichen Stellen, sondern auch eine intensive Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, Industrie- und Handelskammern sowie einzelnen Unternehmen.
Ein Beispiel hierfür ist die Option, Bildungsurlaub zu beantragen und somit für eine berufliche Weiterbildung und Qualifikation zu sorgen. Laut Arbeitsgesetz haben Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler das Anrecht, einen individuellen Bildungsurlaub zu nehmen. Dieser wird bis zu 80 Tagen – gerechnet auf das gesamte Berufsleben – gewährt. Die Berechnung der Ansprüche erscheint auf den ersten Blick etwas kompliziert, denn ein „Bildungsurlaubstag“ entspricht nicht einem Arbeitstag. Letzterer wird gesetzlich mit acht Stunden angerechnet, sodass sich ein Bildungsurlaubstag auf drei Arbeitstage verteilt. Über das gesamte Berufsleben ergeben sich so eine Vielzahl von Urlaubstagen, die man für eine berufliche, aber auch eine kulturelle oder sprachliche Weiterbildung nutzen kann. So sind hierzulande gepflegte Fremdsprachen wie Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Portugiesisch anerkannte Weiterbildungsangebote. Wollen hingegen die vielen Pendler, die außerhalb der Landesgrenzen zu ihrem täglichen Arbeitsplatz nach Luxemburg anreisen, einen Sprachkurs in Lëtzebuergesch belegen, werden diese Kurse aus einem anderen Budget als dem des Bildungsurlaubs organisiert und finanziert.
Wer kann teilnehmen?
Die Berechtigung, einen Bildungsurlaub anzutreten, erwirbt, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens sechs Monate bei einem Luxemburger Arbeitgeber beschäftigt ist und im Großherzogtum sozialversichert ist.
Freiberufler und Selbstständige müssen mindestens zwei Jahre bei einer luxemburgischen Sozialversicherung eingeschrieben sein. Zudem sollen sie ihren ständigen Arbeitsplatz und -sitz auf dem Landesterritorium haben.
Eine Ausnahmeregelung gibt es für solche Bewerber, die an „nationalen und internationalen Wettbewerben“ im Zusammenhang mit einer der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Großherzogtums teilnehmen.
Die Option, einen Weiterbildungsurlaub zu beantragen, gilt auch für Berufspendler – denn der Anspruch ist weder an Alter noch an Wohnsitz des Antragstellers gebunden.
Wer zahlt?
Ein Urlaubsentgelt wird in Höhe des täglichen Durchschnittslohns gezahlt. Bei Freiberuflern zahlt der Staat ein Ausgleichsentgelt, das sich am Durchschnittsverdienst des vergangenen beitragspflichtigen Geschäftsjahres orientiert.
In der Regel schießen die Arbeitgeber das Urlaubsentgelt vor, erhalten dann gemäß eingereichter Belege diese Gelder vom Staat zurück.
Allerdings kann ein Arbeitgeber ein Veto gegen einen beantragten Bildungsurlaub einlegen, wenn dieser aus konjunkturellen oder sonstigen dringlichen Gründen derzeit nicht gewährt werden kann. Ein grundsätzlicher Anspruch erlischt wegen eines temporären Vetos jedoch nicht.
Über die Vielzahl der Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen eines Bildungsurlaubs informieren die Internetseiten von ADEM sowie lifelong-learning.lu. Hier finden Interessenten auch Kontaktadressen und Ansprechpartner sowie eine Reihe von Antragsformularen, die für einen entsprechenden Urlaub einzureichen sind.
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