Einige Urlaubswillige haben vielleicht vor längerer Zeit eine Reise gebucht. Oder haben dies erst kürzlich getan. Doch aufgepasst: In einigen Ländern gelten strenge Bestimmungen für Einwohner aus Luxemburg und zum Teil auch Einreiseverbote. Das müssen Sie beachten, wenn Sie in diesen Zeiten verreisen wollen.
Zunächst einmal rät die Juristin Monia Giampaolo von der „Union Luxembourgeoise des Consommateurs“ (ULC) sich zu informieren, ob man eine Reiseversicherung hat. Eine solche „Assurance annulation“ erlaubt es dem Kunden seine Reise vor Antritt gegen Zahlung einer Gebühr zu stornieren. Wenn eine Person also vor ihrer Reise an Corona erkrankt oder per ärztlichem Beschluss in Quarantäne verbleiben muss, kann diese Versicherung verhindern, dass der Kunde auf den Kosten sitzenbleibt. Wichtig ist, die Versicherung greift nur, wenn der Kunde einen ernsten Grund vorweisen kann, warum er die Reise nicht antreten kann. Ein Krankenhausaufenthalt, Quarantäne oder Erkrankung mit Covid-19 sind triftige Gründe. Keine Lust auf eingeschränkten Urlaub mit Maske zu haben, ist kein Grund.
Gesitt et halt als Subside fir déi jo sou 'uerg geploote' Loftfahrtgesellschaften an déi aarem Hôtellerie.
Risiko ass Risiko. Deen en hellt ass selwer schold !