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Die Millionen, die wir nicht wollen: Luxemburgs Tax Rulings erstmals vor Gericht

Die Millionen, die wir nicht wollen: Luxemburgs Tax Rulings erstmals vor Gericht

Der Skandal brachte Juncker ins Wanken und die damals neue Luxemburger Regierung ins Schlittern. Die LuxLeaks schlugen im Jahr 2014 nicht nur in Luxemburg wie eine Bombe ein. Nun kommt der erste Fall zu den berühmt-berüchtigten Steuervorbescheiden vor Gericht. Es geht dabei um Dutzende Millionen Euro – die der Luxemburger Staat nicht will.

Die Enthüllungen trafen Luxemburg im Herbst 2014 wie eine Bombe. Ein internationales Bündnis von Journalisten katapultierte damals nach monatelanger Recherchearbeit Luxemburgs Steuerpraxis gegenüber internationalen Unternehmen in die Weltöffentlichkeit. Der LuxLeaks-Skandal war geboren.

Im Mittelpunkt standen dabei die sogenannten Tax Rulings. Das sind Abkommen, die Unternehmen mit den staatlichen Steuerstellen treffen. Sie regeln im Vorfeld, wie viele Steuern das Unternehmen zu zahlen haben wird. Unternehmen lieben dieses Vorgehen – es gibt ihnen eine Planungssicherheit, die sie anders nicht hätten. Das allgemein gültige, nationale Steuerrecht lässt für solche Abkommen einen gewissen Interpretationsspielraum offen. Was darin festgehalten wird, ist bindend und in Steuerangelegenheiten demnach auch legal. Ein an und für sich normaler Vorgang, der in mehr als 20 EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet. In vielen Fällen allerdings lag der effektive Steuersatz bei unter einem Prozent.

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