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2024Der 15. Juli im nächsten Jahr ist noch ein schulpflichtiger Tag: Ferien beginnen an einem Dienstag

2024 / Der 15. Juli im nächsten Jahr ist noch ein schulpflichtiger Tag: Ferien beginnen an einem Dienstag
 Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa

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„Dat ass een Dag, do must dir nach an d’Schoul kommen. Sot ären Elteren dat.“ So oder so ähnlich erklärten Lehrer und Lehrerinnen dieser Tage ihren Schüler und Schülerinnen, dass die Schulferien im Sommer kommenden Jahres erst an einem Dienstag beginnen und dass jeder noch am Montag, dem 15. Juli, die Schulbank drücken muss. „Sagt euren Eltern, dass sie unbedingt darauf achten müssen, wenn sie die Sommerferien 2024 planen. Es geht nämlich nicht, dass ihr einfach so an besagtem Montag der Schule fernbleibt“, so eine Lehrerin dieser Tage vor ihren siebenjährigen Schützlingen.

Im Unterrichtsministerium bestätigt man uns diese Aussage. Der letzte Tag des Schuljahres 2023/24 sei nun mal eben der 15. Juli und die Schulpflicht sei in Artikel 7 des betreffenden Gesetzes vom 6. Februar 2009 festgehalten: „Jedes Kind in Luxemburg im Alter von vier Jahren vor dem 1. September muss die Schule besuchen. Diese Verpflichtung erstreckt sich über zwölf aufeinander folgende Jahre ab dem 1. September des Jahres des Beginns der Schulpflicht“ (Anm. d. Red.: Diese Verpflichtung wurde kürzlich um zwei Jahre verlängert).

Wenn ein schulpflichtiges Kind der Schule fernbleibt, schreibt das gleiche Gesetz vom 6. Februar 2009 unter anderem folgendes vor (Artikel 16): „Kann ein Schüler zeitweise den Unterricht nicht besuchen, müssen die Eltern unverzüglich den Lehrer informieren und den genauen Grund der Abwesenheit nennen. Die einzigen anerkannten Gründe sind die Krankheit des Kindes, ein Todesfall in der Familie und ein Fall höherer Gewalt.“ Freistellungen des Schulbesuches können mittels einer begründeten Anfrage der Eltern genehmigt werden: 1) durch die verantwortliche Lehrperson, bei einem Zeitraum bis zu einem Schultag; 2) durch den Präsidenten des Schulkomitees für einen Zeitraum von mehr als einem Schultag. Für jede Freistellung des Schulbesuches muss eine begründete schriftliche Anfrage der verantwortlichen Person des Kindes in angemessenem Zeitrahmen abgegeben werden.

Grober J-P.
16. Juli 2023 - 10.31

Wie war es denn dieses Jahr. Habe erfahren, dass in so mancher Schule bereits am Donnerstag nichts mehr lief, Lehrpersonal und Schüler ab. Alles genehmigt?