Was macht eigentlich der „Sites et monuments“, mögen sich viele Leute fragen. Nimmt man es ganz genau, tut diese Behörde nichts mehr, denn mit dem Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes Mitte Februar dieses Jahres wurde aus dem 1977 gegründeten „Service des sites et monuments nationaux“ das „Institut national pour le patrimoine architectural“ (INPA). Die Namensänderung soll die kulturelle und zugleich wissenschaftliche Mission des Instituts stärker in den Vordergrund rücken.
Um auf die oben gestellte Frage zu antworten und einer breiten Öffentlichkeit zu zeigen, wie praktischer Denkmalschutz aussieht, hat das „neue“ Institut ein Buch* herausgegeben, mit 20 konkreten Beispielen, wie seine Arbeit in der Praxis aussieht. Die ausgewählten Beispiele von Restaurierungen denkmalgeschützter Häuser kommen sowohl aus städtischen wie aus ruralen Gegenden, und es sind sowohl private wie staatliche Gebäude.
Da eine Namensänderung immer einen Einschnitt in der Geschichte einer Institution darstelle, obwohl die Aufgaben im Grunde die gleichen geblieben seien, habe man mit dem Buch diese Zäsur markieren wollen, sagte INPA-Direktor Patrick Sanavia anlässlich der Präsentation des Buches.
Was den Schutz von privaten Häusern angeht, so hob Kulturministerin Sam Tanson den partizipativen Aspekt der Denkmalschutzarbeit hervor. Man wolle stets zusammen mit den Hausbesitzern arbeiten. Überzeugungsarbeit leistet dabei wohl auch die staatliche finanzielle Unterstützung, die Hausbesitzer erhalten können, wenn sie ihr altes Haus auf Vordermann bringen wollen: Bei national geschützten Häusern übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten, bei den auf Gemeindeebene geschützten Gebäuden immerhin noch 25 Prozent.
Allerdings: Hausbesitzer, die sich nicht um ihre geschützten Häuser kümmern, können gezwungen werden, etwas zu unternehmen. Mit einer richterlichen Genehmigung kann sich das INPA sogar Zugang zu den Häusern verschaffen, und das schon in der Phase der Inventur, also ehe diese gesetzlich geschützt sind.
Private Hausbesitzer können sich zwar nicht direkt widersetzen, wenn ihr Haus geschützt werden soll, sie können die Entscheidung aber vor Gericht anfechten. Weiterhin kann auch jeder Bürger einen Antrag stellen, um ein Gebäude schützen zu lassen. Besitzer davon muss er nicht sein.
Die Pressekonferenz zur Vorstellung des Buches war zugleich Ortsbesuch: Als Veranstaltungsort war ein Gebäude auf dem „Stafelter“ gewählt worden, das von der Denkmalschutzbehörde restauriert wurde. Das ehemalige Haus des großherzoglichen Revierförsters wird heute von der Natur- und Forstverwaltung genutzt.
Neues Gesetz, neue Aufgaben
„In Zukunft werden wir die Hausbesitzer noch mehr bei den Restaurierungsarbeiten unterstützen, sowohl mit Rat und wie mit Geld“, erklärte Sanavia, nachdem das Gesetz im Februar verabschiedet wurde. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das betroffene Haus bereits geschützt ist, sei es auf kommunaler oder nationaler Ebene. Momentan begleitet das Institut rund 900 Restaurierungsarbeiten und beschäftigt insgesamt 45 Mitarbeiter.
Die Aufgabe des Denkmalschutzbehörde besteht zwar noch immer darin, erhaltenswertes architektonisches Erbe zu schützen, doch ist die Herangehensweise eine andere. Eine spezielle Abteilung kümmert sich nun um das „Inventaire du patrimoine archéologique“. Durchschnittlich brauche man ungefähr 16 Stunden, um ein Objekt „aufzuarbeiten“, d.h. das Ausfindigmachen vor Ort, die Recherche in Archiven und Bibliotheken, die Kontaktaufnahme mit den Besitzern, die Dokumentierung und Beschreibung sowie die Archivierung und Veröffentlichung der Resultate. Für jede Gemeinde plant das INPA eine eigene Publikation. Laut Sanavia benötige die Behörde mindestens 15 Jahre, um das ganze Land auf diese Weise aufzuarbeiten und um alle erfassten Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.
Klassiert werden die Häuser laut dem neuen Gesetz über ein großherzogliches Reglement, Gemeinde pro Gemeinde. Und das geschehe nach einer öffentlichen Untersuchung, so wie im Rahmen des Umweltschutzgesetzes, wobei die Gemeinden und die Bürger mit eingebunden werden.
Die Gemeinden Fels und Fischbach sind bereits nach der alten Prozedur aufgearbeitet. Dort wurden 67 beziehungsweise 75 Gebäude geschützt. Mersch und Helperknapp sind die ersten Kommunen, in denen das architektonische Erbe nach dem neuen System klassiert wurde. Dort sind es 180 beziehungsweise 150 Objekte. Momentan ist die Behörde bei der Inventur der Gemeinden Lintgen, Lorentzweiler und Kehlen.
Das neue Gesetz sieht eine Übergangsbestimmung vor: In den Kommunen, die noch nicht bearbeitet wurden, können weiterhin einzelne Gebäude über ein „arrêté ministériel“ vom Kulturministerium geschützt werden. Aber alleine schon die Absicht, ein Gebäude schützen zu wollen, die das Ministerium dem Besitzer mitteilt, verleiht den Häusern rechtlichen Schutz – und dürfen nicht mehr abgerissen werden.
* „XX exemples de restauration du patrimoine rural et urbain“, INPA, 2022, erhältlich in der „Librairie Ernster“
Kein noch so "toller" Neubau kann mit einem gekonnt renoviertem Altbau konkurrieren, in dem man genauso luxuriös leben kann, nur noch interessanter!