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GehaltszusatzDas System der „chèques repas“ wird digitalisiert und modernisiert

Gehaltszusatz / Das System der „chèques repas“ wird digitalisiert und modernisiert
François Koepp und Yuriko Backes stellen das neue, künftige System der „chèques repas“ vor: Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann der Wert der Essensgutscheine auf 15 Euro angehoben werden Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Das 1986 eingeführte System der „chèques repas“ ist in den vergangenen Monaten überarbeitet worden, um es an die heutige Zeit anzupassen. Das Resultat wurde am Freitagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Als das System vor vielen Jahren eingeführt wurde, war die Idee, dass Arbeitnehmer, die über keine eigene Kantine verfügen, ihren Angestellten „chèques repas“ ausstellen können, erinnert Finanzministerin Yuriko Backes (DP) an die Vergangenheit. Vorgesehen waren die Papier-Checks damals jedoch eigentlich allein zum Mittagessen in einem nahegelegenen Restaurant. Zudem durfte, laut den alten Regeln, nur ein Gutschein pro Tag genutzt werden.

„Das ist heute alles nicht mehr so zeitgemäß“, so die Ministerin zum Hintergrund der Reform, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Das neue System habe derweil für alle Beteiligten nur Vorteile.

Eine der größten Neuerung ist, dass das Papier abgeschafft und das ganze System digitalisiert wird. Das Geld wird somit automatisch auf eine Kreditkarten-ähnliche Karte oder auf das Mobiltelefon der Arbeitnehmer geladen. Die manuelle Verteilung falle demnach weg, was weniger Aufwand und auch weniger Risiko bedeute, so die Ministerin. Die Gutscheine auf Papier werden aber noch bis Ende 2024 gültig bleiben.

Gleichzeitig werde die Digitalisierung aber auch dafür sorgen, dass die „chèques repas“ für das benutzt werden, wofür sie gedacht sind, unterstreicht Backes weiter. Es sei ja bekannt, dass es im alten System viel Missbrauch gegeben habe. Künftig könne bereits über Produkt-Nummern an den Kassen gesehen werden, ob ein Produkt zugelassen ist oder nicht.

Im Interesse von Kaufkraft und Effizienz

In diesem Sinne seien aber auch die im Regelwerk festgehaltenen Kriterien an die Realität angepasst worden. So darf der „chèque repas“ nun offiziell nicht mehr nur für ein Essen im Restaurant, sondern auch für den Einkauf von Lebensmitteln genutzt werden. Etwa beim Bäcker oder beim Metzger. Zudem darf er nun auch offiziell nicht mehr nur mittags, sondern auch morgens, abends oder während des Urlaubs genutzt werden. Gleichzeitig wird festgehalten, dass insgesamt fünf „chèques repas“ pro Tag ausgegeben werden können.

Auf Wunsch vieler Unternehmen wird auch die vorgesehene steuerbefreite Summe pro „chèque repas“ erhöht werden. Der Wert kann künftig von aktuell 10,8 auf 15 Euro „substantiell“ angehoben werden. Für die Regierung sei dies ein sehr wichtiger Punkt gewesen, so Backes. In einer Zeit von steigenden Preisen sei es wichtig, die Kaufkraft zu stärken. Stattfinden wird die Erhöhung aber nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die letzte Erhöhung geschah im Jahr 2017 (von 8,4 auf 10,8 Euro).

Die potenzielle eigene Beteiligung des Arbeitnehmers soll mit 2,8 Euro jedoch stabil bleiben. Die „finanzielle Beteiligung“ des Staates an den „chèques repas“ ist, dass die 12,2 Euro, die der Arbeitgeber beisteuern kann, von der Steuer und den Sozialabgaben befreit sind.

Auch François Koepp, Generalsekretär der Branchenvereinigung Horesca, gibt sich überaus zufrieden mit der nun angekündigten Reform: „Die Regierung hat verstanden, wie wichtig die Forderungen nach einer Stärkung der Kaufkraft sind.“ Auch sei wichtig, dass nun klargestellt sei, dass das Geld für den Kauft von Nahrungsmitteln genutzt werden kann, nicht jedoch für Konsumgüter.

Jeder sechste Arbeitnehmer betroffen

„Das System der Essensgutscheine entspricht nun mehr der Realität und wird auch die Arbeit der Gastronomen erleichtern“, so Koepp weiter. Das neue System garantiere eine hundertprozentige Rückerstattung. „Außerdem müssen die Unternehmen die Schecks nicht mehr einsammeln und per Post an die ausstellenden Unternehmen schicken. Dies bedeutet erhebliche Verwaltungsvorteile für die Horeca-Unternehmen.“

Genaue Zahlen darüber, wie viele Firmen ihren Arbeitnehmern „chèques repas“ anbieten, konnten Ministerium und Horesca nicht geben. Auch das gesamte Geldvolumen, um das es geht, konnten sie nicht angeben. Das Finanzministerium schätzt die Zahl der Menschen, die „chèques repas“ erhalten, auf etwa 80.000 Personen. Das wäre in etwa jeder sechste Angestellte. Zum Ende des Jahres 2022 zählte das Land insgesamt 478.845 Angestellte.

Das Geldvolumen, das mit „chèques repas“ umgesetzt wird, dürfte trotzdem ziemlich gewaltig sein: Im Jahr 2017 könnten es rund 140 Millionen Euro gewesen sein, so die Erinnerung von François Koepp. Das sind dann jedoch Zahlen von vor der letzten Erhöhung.

Simmi
14. Juni 2023 - 7.33

Hun déi dooten soss kéng Problemer wéi daat "Cheques-Gedeessems" ???

Trierweiler
10. Juni 2023 - 23.21

@Grober J-P.

"Wer hat denn Anrecht auf solche „Cheques“?
Wir hatten keine Kantine und keine „Cheques“."

Genau, ich war bei der Bahn und musste nachts 10 Stunden ohne vorgeschriebene Essenspause durchmachen.

Grober J-P.
10. Juni 2023 - 9.48

Wer hat denn Anrecht auf solche "Cheques"?
Wir hatten keine Kantine und keine "Cheques".

ZiLa
10. Juni 2023 - 1.59

Einfach op de Konto setzen, keng Ausgaben.

Alli
9. Juni 2023 - 20.14

Firwaat daat ganzt Gedeessems do nëtt ofschaafen,
ëtt gëtt ësou wiesouu lauter Abuën domadder gemaach,
Jiddfer Normalverdinger an Rentner muss sein Gefréiss selwer
finanzéieren,am Supermarché alles aus der eigener Tësch
bezuelen,ëtt sténkt schons laang bis zum Himmel.