Die EU hat bereits im März 2014 Sanktionen gegen die Russische Föderation erlassen. Auslöser war die russische Annexion der Krim. Inhaltlich konzentrierten sich die Sanktionen auf das Einfrieren von Vermögen von bestimmten Personen sowie Reisebeschränkungen. Später folgten Handelsbeschränkungen und Wirtschaftssanktionen. Die Laufzeit dieser Sanktionen wurde immer wieder verlängert und teilweise spielen sie auch in die Sanktionspakete ein, die mit Ausbruch des Krieges beschlossen wurden.
Paket 1: Gegen Wirtschaft und Politik
Die ersten neuen Sanktionen gegen Moskau verabschiedet der Europäische Rat bereits am 22. Februar. Am 23. Februar werden sie im Amtsblatt der Union veröffentlicht – also einen Tag vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine. Sie sind eine Reaktion auf die russische Anerkennung der abtrünnigen ukrainischen „Volksrepubliken“ im Donbass. Sie umfassen Wirtschaftssanktionen, Beschränkungen im Kapital- und Finanzmarkt sowie individuelle Sanktionen, wie die deutsche Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing berichtet.
Sanktioniert werden jene 351 Mitglieder der Duma, also des russischen Parlaments, die für Putins Aufruf stimmten, die „Republiken“ Donezk und Luhansk anzuerkennen, wie der Europäische Rat mitteilt. Zudem werden gegen 27 „Personen und Organisationen“ restriktive Maßnahmen verhängt – Regierungsmitglieder, Banken und Geschäftsleute, die das Vorgehen in Donezk und Luhansk unterstützt haben. Ihnen werden die Vermögen eingefroren, und es wird untersagt, ihnen Geld zur Verfügung zu stellen. Außerdem bekommen sie ein Einreiseverbot in die EU.
Die EU sanktioniert auch den russischen Staat, indem verboten wird, die Regierung Putin oder die Zentralbank finanziell zu unterstützen. Der Zugang der beiden Akteure zu den Kapital- und Finanzmärkten der EU soll erschwert werden. „Dies betrifft vor allem russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren“, schreibt die Gesellschaft für Außenwirtschaft. Auch die Wirtschaftsbeziehungen zu den „Volksrepubliken“ selbst werden eingeschränkt.
Paket 2: Restriktionen gegen Putin und Co.
Das zweite Sanktionspaket der EU richtet sich direkt gegen die Führungsclique in Moskau. „Die EU hat heute beschlossen, die Vermögenswerte von Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, und von Sergej Lawrow, Außenminister der Russischen Föderation, einzufrieren“, teilt der Rat der EU am 25. Februar mit, also einen Tag nach Kriegsbeginn. Zudem werden auch die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats – und Personen, die „die militärische Aggression Russlands von Belarus aus ermöglicht haben“ – auf die Sanktionsliste geschrieben.
Die Finanz-Sanktionen werden verschärft, um Russland weiter von den Kapitalmärkten abzuschneiden. Umgekehrt werden Maßnahmen eingeführt, die die Finanzflüsse aus Russland in die EU einschränken. „Diese Sanktionen richten sich gegen 70 Prozent des russischen Bankenmarkts und gegen wichtige staatseigene Unternehmen“, schreibt der Rat der EU. „Sie werden die Kreditkosten Russlands erhöhen, die Inflation ankurbeln und die industrielle Basis Russlands schrittweise aushöhlen.“
Auch im Energie-, Verkehrs- und Technologiesektor werden Sanktionen wirksam. So dürfen Güter für die Erdölraffineration oder Ersatzteile für Flugzeuge nicht mehr nach Russland ausgeführt werden. Gleiches gilt für Güter, die Verbesserungen im „Verteidigungs- und Sicherheitssektor“ ermöglichen könnten – und Computerchips. Und: Russische Diplomaten bekommen keinen bevorrechtigen Visa-Zugang zur EU mehr.
Paket 3: Flugverbot und SWIFT-Blockade
Am 28. Februar sperrt die EU den Luftraum für russische Flugzeuge. Oder, wie es der Rat der EU ausdrückt: „Die EU-Mitgliedstaaten werden allen Luftfahrzeugen, die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschließlich als Vertriebsunternehmen, und allen in Russland registrierten Luftfahrzeugen und nicht in Russland registrierten Luftfahrzeugen, die im Eigentum einer russischen juristischen oder natürlichen Person stehen oder von ihr gechartert oder anderweitig kontrolliert werden, die Erlaubnis verweigern, in ihrem Hoheitsgebiet zu landen, von ihrem Hoheitsgebiet zu starten oder ihr Hoheitsgebiet zu überfliegen.“
Das Flugverbot schlägt auch in Luxemburg Wellen. Denn offenbar schaffen es Oligarchen mit in Luxemburg registrierten Flugzeugen, weiter durch die Gegend zu reisen. Darunter auch der Chelsea-Besitzer Roman Abramowitsch. Der Betreiber der Charterflugzeuge meldet zwei seiner Privatjets später ab.
Mit dem dritten Sanktionspaket der EU wird außerdem verboten, Geschäfte mit der russischen Zentralbank zu machen. 26 weitere Personen und Organisationen werden auf die Sanktionsliste geschrieben.
Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel reist am 1. März nach Berlin und trifft sich dort mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Zu den Sanktionen sagt Bettel dort: „Sie sind koordiniert, gerecht und wichtig. Sie treffen Russland hart und werden ihre Wirkung nicht verfehlen.“
Am 2. März schließt die EU sieben russische Banken vom SWIFT-Bankensystem aus. Am selben Tag wird die Ausstrahlung der russischen Propagandasender Sputnik und RT verboten. Die beiden Rundfunkanstalten sollen nicht mehr länger die Möglichkeit haben, in der Union „ihre Lügen zu verbreiten, um Putins Krieg zu rechtfertigen und Zwietracht in der Union zu säen“, wie Kommissionspräsidentin Von der Leyen sagt.
Auch Luxemburgs Premier- und Medienminister Bettel geht mit RT und Sputnik hart ins Gericht. Luxemburg sei zwar ein Medienstandort und die Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit und des Medienpluralismus seien wichtige Prioritäten – aber man müsse sich bewusst werden, dass der Sektor derzeit Teil eines „aggressiven militärischen Akts“ sei, sagt Bettel. RT und Konsorten seien „eine Waffe des russischen Staats und ein integraler Teil in diesem Krieg“. Beim Sendeverbot für RT ist Luxemburg am Zug: Der Propagandasender wird unter anderen über die Astra-Satelliten des Betreiber SES aus Betzdorf verbreitet. Eine Woche später hat SES den Sender RT vom Satelliten entfernt. Über das Internet ist RT noch lange Zeit erreichbar.
Ebenfalls am 2. März zieht das Luxemburger Finanzministerium erstmals Bilanz. An diesem Tag beruft Finanzministerin Yuriko Backes das „Comité du risque systémique“ zusammen. Der Ausschuss erörtert „insbesondere die direkten und indirekten Auswirkungen der auf europäischer und internationaler Ebene beschlossenen Sanktionen gegen Russland, insbesondere im Hinblick auf den Bankensektor, die Investmentfonds und den Versicherungssektor“. Die Mitglieder des Komitees stellen laut einer Pressemitteilung fest, dass das „direkte Engagement der beaufsichtigten Unternehmen derzeit marginal ist und die Situation kein endogenes Risiko für die Finanzstabilität in Luxemburg darstellt“.
Am 4. März erklärt Außenminister Jean Asselborn am Rande eines NATO-Treffens, dass er offen für weitere Sanktionen sei.
Das SWIFT-Verbot wird am 9. März auch auf drei belarussische Banken ausgeweitet, der Handel mit Belarus sowie Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank werden erschwert oder verboten. Auf die Liste der Güter, die nicht nach Russland exportiert werden dürfen, schreibt die EU auch Teile für die Seeschifffahrt sowie Kommunikationstechnologie. 160 weitere Personen kommen auf die Sanktionsliste. Bis jetzt nicht auf der Sanktionsliste: die Gazprombank, deren EU-Hauptquartier in Luxemburg ist.
Premierminister Xavier Bettel äußert sich am Rande eines EU-Gipfels in Versailles am 11. März über die Sanktionen. Die EU sei ein Kompromiss und die, die heute neue Sanktionen forderten, wollten morgen mehr Geld, sagt er laut Nachrichtenagentur dpa. „Deswegen muss man da schon den richtigen Mittelweg finden.“
Am 29. März informieren Backes und Justizministerin Sam Tanson die Chamber-Abgeordneten über die Sanktionen und die „Modalitäten des Sanktionsregimes, seine Umsetzung auf nationaler Ebene und seine möglichen Auswirkungen auf den Finanzsektor“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Backes erinnert dabei, dass in Luxemburg alle Marktteilnehmer für die„ Umsetzung der restriktiven Maßnahmen verantwortlich sind“ und dass Luxemburg über einen gesetzlichen Rahmen verfügt, der es den verschiedenen Behörden ermöglicht, die Einhaltung der finanziellen Sanktionen zu gewährleisten.
Bis zum 29. März können Luxemburger Behörden demnach Vermögenswerte von sanktionierten Personen und Organisationen in Höhe von fast 2,5 Milliarden Euro einfrieren. „Dabei handelt es sich um Bankguthaben und Kapitalanteile von sanktionierten Personen oder Einrichtungen“, heißt es. „Das EU-Sanktionsregime gegen Russland führt in Luxemburg zu greifbaren Ergebnissen. Unser Land spielt seine Rolle in der gemeinsamen Reaktion der EU auf die russische Invasion in der Ukraine voll und ganz“, sagt Backes.
Justizministerin Tanson berichtet, dass das Luxembourg Business Registers (LBR) im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragene Unternehmen identifiziert hat, für die Personen auf den Sanktionslisten verzeichnet sind. „Die Nachforschungen des LBR führten zur Identifizierung von 86 Unternehmen, die mit elf verschiedenen natürlichen Personen am 15. März 2022 in Verbindung standen“, heißt es in der Pressemitteilung. Sie ermöglichen es dem Finanzministerium auch, die Wirksamkeit der Umsetzung der Sanktionen zu überprüfen.
Paket 4: Kein Stahl für Russland mehr
Der Startschuss für das vierte Sanktionspaket der EU fällt am 15. März. Alle Transaktionen mit bestimmten russischen Staatsunternehmen werden am 15. März verboten. Europäische Ratingagenturen dürfen in Russland nicht mehr tätig werden. Investitionen in den russischen Energiesektor sind nicht mehr erlaubt – für Eisen, Stahl und Luxusgüter gibt es Handelsbeschränkungen. 15 weitere Personen und Organisationen landen auf der schwarzen Liste.
Am 14. und 15. März nimmt Finanzministerin Yuriko Backes an einer Sitzung der Eurogruppe und des Ministerrats für Wirtschaft und Finanzen teil. Backes erklärt vor diesem Hintergrund: „Wir reagieren auf die militärische Aggression Russlands in der Ukraine mit äußerst harten wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen. Nur ein gemeinsamer europäischer Ansatz ist wirksam, und in diesem Zusammenhang begrüße ich das vierte Sanktionspaket, das die Europäische Union gerade verabschiedet hat.“
Verteidigungsminister François Bausch besucht am 16. März ein NATO-Treffen in Brüssel. Dort sagt er: „Die einschneidenden Wirtschaftssanktionen innerhalb der EU sind äußerst wichtig, um die Finanzierung der russischen Kriegsmaschinerie zu beeinträchtigen. Im Sinne der Solidarität sollte sich die gesamte internationale Gemeinschaft daran halten.“
Paket 5: Kohle, Holz und Alkohol
Am 8. April verbietet die EU die Einfuhr von Kohle und anderen „festen“ fossilen Brennstoffen sowie Holz, Zement und Alkohol aus Russland. Russische Schiffe dürfen europäische Häfen nicht mehr anlaufen. Flugzeugkraftstoffe und andere Güter dürfen umgekehrt nicht mehr nach Russland exportiert werden. Am 11. April diskutieren die EU-Außenminister in Luxemburg über die Sanktionspolitik. Außenminister Jean Asselborn begrüßt die Verabschiedung des fünften Sanktionspakets. „Wir müssen sicherstellen, dass die bereits beschlossenen Sanktionen vollständig umgesetzt werden und dass sie nicht umgangen werden. Um dies zu erreichen, müssen wir mit einer Reihe von Drittstaaten zusammenarbeiten“, sagt Asselborn.
Beim Treffen der Eurogruppe und des Wirtschafts- und Finanzrats erörtert Finanzministerin Yuriko Backes am 23. und 24. Mai mit ihren Amtskollegen die „wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte des Krieges in der Ukraine“. Ein Thema ist auch die Umsetzung der bereits verabschiedeten Sanktionspakete.
Bei einem Indien-Besuch am 26. April erklärt Jean Asselborn, dass die Sanktionen „eines der wichtigsten Instrumente der EU sind, um den Kreml dazu zu bringen, seinen Krieg gegen die Ukraine zu beenden“. Man müsse sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Wirkung von Sanktionen nie sofort, sondern erst mittelfristig sichtbar werde. Die derzeitigen Schwierigkeiten vieler Länder in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Nahrungsmittel seien die direkten Folgen des von Russland geführten Krieges – und nicht der Sanktionen.
Paket 6: Das Ölembargo
In der Nacht vom 30. auf den 31. Mai einigt sich der Rat der Europäischen Union nach wochenlangem Streit auf ein sechstes Sanktionspaket: das Ölembargo. Nur einen Tag später gibt es erneut eine Blockade – wieder von Ungarn. Erst am 3. Juni erscheint das Sanktionspaket im Amtsblatt, inklusive Ölembargo. Das zielt darauf ab, auf dem Seeweg kein Öl aus Russland mehr in die EU zu lassen – ab dem kommenden Jahr. Ungarn, die Slowakei und Tschechien dürfen wegen ihrer großen Abhängigkeit noch bis auf Weiteres russisches Öl über die Druschba-Pipeline importieren. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zufolge wird die EU – trotz der Pipeline-Ausnahme – bis Ende des Jahres rund 90 Prozent weniger Öl aus Russland beziehen. Nach Schätzungen der EU-Denkfabrik Bruegel gaben EU-Staaten bis vor kurzem noch täglich etwa 450 Millionen Euro für Öl aus Russland sowie 400 Millionen für Gas aus Russland aus.
Am 3. Juni werden drei weitere russische und eine belarussische Bank vom Transaktionssystem SWIFT ausgeschlossen. 65 weitere Personen und 18 weitere Organisationen kommen auf die Sanktionsliste.
Finanzministerin Yuriko Backes präsentiert am 7. Juni neue Zahlen zu den Sanktionen gegen Russland. „Bis heute haben luxemburgische Akteure Vermögenswerte von sanktionierten Personen und Organisationen in Höhe von fast 4,267 Milliarden Euro eingefroren“, heißt es. Dabei handele es sich sowohl um Bankguthaben als auch um Wertpapiere. Auf Ersuchen des Finanzministeriums ermittele das Luxembourg Business Register (LBR) die im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragenen Unternehmen, für die in den Sanktionslisten aufgeführte Personen registriert sind.
Am 9. Juni berichtet das Justizministerium vom Rat der Justizminister. Dort wurde über „rechtliche Reaktionen auf die Situation in der Ukraine“ gesprochen. Die Kommission hat demnach einen Vorschlag unterbreitet, den „EU-Strafkatalog auf Verstöße gegen restriktive Maßnahmen auszuweiten, um die Wirksamkeit der von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen zu gewährleisten“. Luxemburgs Justizministerin Sam Tanson stellt vor diesem Hintergrund fest, dass „die anwendbaren Sanktionen, aber auch die Straftatbestände heterogen sind“.
Auf eine Tageblatt-Anfrage, wie viele Personen in Luxemburg betroffen sind, antwortet das Finanzministerium am 14. Juni: „In Luxemburg wurden bislang 21 Personen und 119 juristische Personen, an denen benannte Personen Anteile halten, im Luxembourg Business Register (LBR) identifiziert (Stand 17. Mai).“
Si mer dann och esou streng mat China, falls China enges Dages Taiwan ugräife sollt ?