Ein Foto, das uns von einer betroffenen Familie bereitgestellt wurde, zeigt, dass das Gebiet des Waldfriedhofes am 31. Oktober wegen einer Jagd abgesperrt war. Das sorgte natürlich für Entsetzen bei vielen Mitbürgern, die an dem Tag die Ruhestätten ihrer Verstorbenen für die Gedenktage in Ordnung bringen und schmücken wollten. „Muss das wirklich sein?“, so ein Betroffener. „Kann man wirklich so gefühlskalt sein?“
Auf unsere Anfrage hin gab uns Bürgermeister David Viaggi am Mittwochnachmittag zu verstehen, dass das Vorgehen des zuständigen Jagdsyndikates und der Jäger, die das erwähnte Jagdlos gepachtet haben, wohl nicht illegal sei, das Datum aber sehr unglücklich gewählt sei. „In unserem Gemeindereglement wurde festgehalten, dass das Wild auf dem Gebiet des Waldfriedhofes zweimal im Jahr getrieben, aber keinesfalls geschossen werden darf“, so Viaggi. Das Datum dieser Treibjagd lege das jeweilige Jagdsyndikat fest.
Kurz vor Allerheiligen
„Treibjagden müssen der Naturverwaltung mindestens 15 Tage im Voraus von einem der Pächter des Jagdloses anhand des jeweiligen Formulars gemeldet werden, wobei Folgendes anzugeben ist: Datum, Uhrzeit und Ort des Treffpunkts am Sammelplatz; für die Treibjagd vorgesehene Orte (betroffenes Jagdlos und Gemeinde); Kontaktdaten (Namen, Adressen, Telefonnummern) der zwei für die Organisation der Jagd verantwortlichen Personen“, so der offizielle Text auf Guichet.lu.
„Als Gemeinde werden wir aber in Zukunft dafür Sorge tragen, dass das Datum der Treibjagd in diesem Waldgebiet nicht mehr in die Nähe der Allerheiligen- und Allerseelentage fällt“, so Bürgermeister Viaggi.
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