530 Fahrraddiebstähle wurden 2019 in Luxemburg der Polizei gemeldet, 2020 waren es sogar 720. Ein solcher Diebstahl ist immer ärgerlich – doch das Ausmaß des Ärgers hängt oft auch davon ab, ob der Bestohlene nach dem Klau auf dem finanziellen Schaden sitzen bleibt. Denn nicht in jedem Fall übernimmt die Versicherung auch die Kosten für das geklaute Rad.
Die Polizei erklärt dazu auf Tageblatt-Anfrage: „Auf jeden Fall empfehlen wir als Polizei, die Fahrräder in Garagen oder Kellern zu befestigen oder einzusperren.“ Oft seien Keller oder Garagen, gerade in Wohnkomplexen, kaum oder schlecht abgesichert und man könne sich ohne großen Aufwand Zutritt zu den Räumen verschaffen. In welchen Fällen genau die jeweiligen Versicherungen die Kosten für einen Fahrraddiebstahl erstatten, könne die Behörde nicht erläutern, da das von dem jeweiligen Fall und den Leistungen der Versicherung abhänge.
Im Prinzip gelte jedoch folgendes: „Wird ein Fahrrad oder ein anderer Wertgegenstand gestohlen, der gut zugänglich, sichtbar, nicht befestigt oder eingesperrt oder sonst irgendwo steht, handelt es sich hierbei um einen einfachen Diebstahl und die Versicherung kommt dann normalerweise nicht dafür auf“, so die Polizei. „Beim Diebstahl eines Gegenstandes, der befestigt oder eingeschlossen war, handelt es sich um einen Verstoß, dabei übernimmt die Versicherung grundsätzlich den entstandenen Schaden.“ Für weitere Präventionsmaßnahmen, unter anderem spezifisch für Raddiebstähle, verweist die Behörde auf ihre Internetseite unter www.police.public.lu/de/prevention.
Man kann ein GPS Tracker einbauen. Das gleiche wie bei einem Hund/Katze und kostet nicht viel. Hab es sogar im Autoinneren versteckt