EditorialJungfräulichkeit muss eine Sache der Justiz und nicht der Medizin sein Es gibt Sachen, die es eigentlich nicht geben dürfte. Nicht nur in Luxemburg, sondern auch sonst nirgendwo auf diesem Planeten. Die Jungfräulichkeitsbescheinigung oder, im Französischen, „Certificat de virginité“ gehört dazu. Wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten klingt die Bezeichnung – und Forderung. Wenn Mädchen und Frauen im Jahr 2023 nachweisen müssen, dass sie noch Jungfrau...