Es beginnt mit einem harmlosen Chat auf Plattformen wie TikTok oder Instagram, doch enden kann es in einer Straftat – die Rede ist von Cybergrooming. Der Begriff bezeichnet die Vorbereitung von Straftaten im Netz, wie zum Beispiel sexuellem Missbrauch. Die Täter nähern sich beim Grooming (übersetzt: „Striegeln“) online Kindern und Jugendlichen an, um so ihr Vertrauen zu gewinnen und sie später manipulieren oder unter Druck setzen zu können. Auch in Luxemburg gab es schon einige Fälle von Cybergrooming, wie Polizeiminister Henri Kox („déi gréng“) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage berichtet.
Nancy Kemp-Arendt (CSV) bezieht sich in ihrer Anfrage an den Minister auf Zahlen der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen, die die Anstalt selbst auf ihrer Website so zusammenfasst: „Fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen (24 Prozent) wurde bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert.“ In ihren Fragen an den Polizeiminister geht Kemp-Arendt zudem darauf ein, dass in Deutschland die Zahlen beim Cybergrooming während der Corona-Pandemie um 160 Prozent gestiegen seien.
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