Gut Ding will Weile haben. Vergangene Woche verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Gesetzesprojekt aus dem Jahr 2017, das den Kampf gegen Inzivilitäten in der Gesellschaft mit einer Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ aufnehmen will.
Gegen schlechte Manieren und den Mangel an Respekt können in Zukunft die sogenannten „Pecherten“ vorgehen. Rund 230 gibt es momentan in Luxemburg. Ihre Kompetenzen werden über das Verteilen von Strafzetteln wegen Falschparkens hinaus erweitert, ihr Beruf demnach aufgewertet. Sie können ab Januar 2023 bei Verstößen gegen das kommunale Polizeireglement Verwaltungsstrafen in Höhe von 25 Euro aussprechen. Zum Beispiel beim Littering, dem Entsorgen des Hausmülls in öffentlichen Mülleimern, bei Ruhestörung oder dem Liegenlassen des Hundekots. 17 Vergehen sind definiert, die Gemeinden können die Liste anpassen und bei Bedarf ausweiten.
Nicht jeder findet das gut, denn der Weg zur lückenlosen Überwachung wird kürzer, Stichwort „Law and Order“. Auf der anderen Seite haben die Menschen das Gefühl, dass Egoismus und Ellbogen-Mentalität in der Gesellschaft immer mehr zunehmen. Und dass deshalb der Kampf gegen Inzivilitäten verstärkt werden muss. Schließlich endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Und wenn der Respekt gegenüber anderen keine Selbstverständlichkeit mehr ist, dann sollte er „gelehrt“ werden. Vielleicht sorgt ja schon allein das Wissen um eine mögliche 25-Euro-Strafe bei dem einen oder anderen für bessere Manieren.
In Belgien hat man gute Erfahrungen mit den Verwaltungsstrafen gemacht, weshalb sich die Regierung am belgischen Gesetzestext inspirierte. In drei Jahren soll Bilanz gezogen werden. Letztendlich muss dabei auch analysiert werden, ob die „Pecherten“ mit den erweiterten Funktionen klarkommen. Ihr Beruf wird zwar aufgewertet, auf der anderen Seite aber auch komplizierter. Wie soll ein „Pechert“ reagieren, wenn sich der Ertappte wenig kooperativ zeigt? Er verfügt nicht über die gleichen Befugnisse wie die Polizei, zum Beispiel bei der Personenfeststellung. Auch Minderjährige dürfen von ihm nicht sanktioniert werden, weil Überschneidungen mit den Jugendschutzbestimmungen vermieden werden sollen. Der Agent muss zudem in Zukunft ein Vergehen einstufen können, demnach entscheiden, ob es mit einer Verwaltungsstrafe reicht, oder ob ein penales Vergehen vorliegt, ergo die Polizei zuständig ist. Damit die „Pecherten“ anständig auf ihre neuen Aufgaben, zu denen auch die Prävention gehört, vorbereitet werden können, tritt das Gesetz erst in sechs Monaten in Kraft.
Unter dem Strich bleibt, dass Gemeinden endlich eine echte Handhabe zur Einhaltung ihrer Reglemente zum besseren Zusammenleben haben und die Polizei nicht mehr mit vermeintlichen Nichtigkeiten belastet wird. Aber natürlich auch die traurige Feststellung, dass es überhaupt Verwaltungssanktionen braucht, damit sich Menschen respektvoll gegenüber anderen verhalten.
zu E'iter stoung 3 Wochen 1 grouss Paerdsremorque net ugekoppelt op engem öffentleche Parking... De Pechert vun der Gemeng Conter huet guer näischt gemat !!! blann? ignorant? favoritisme?...? Awunner hunn et selwer gemëllt, puermol an 3 Wochen! Pechert komplett onnetz!
zu E'iter stoung 3 Wochen 1 grouss Paerdsremorque net ugekoppelt op engem öffentleche Parking... De Pechert vun der Gemeng Conter huet guer näischt gemat !!! blann? ignorant? favoritisme?...? Awunner hunn et selwer gemëllt, puermol an 3 Wochen! Pechert komplett onnetz!
dann féieren mir elo nees di fréier Polizei an, awer dës Kéier à la tête du client.
Wéi steet et iwwerhapt mat der Qualifikatioun vun deenen Leit?
Hoffentlich werden manche Falschparker nicht übersehen,
schwere CD-Limousinen andere Neureiche die manchmal
Fussgängerstreifen oder Bushaltestellen belegen,
so müssen die "Pecherten" ihre Scheuklappen ablegen und diese
Vergehen auch sanktionieren.