„Eine Errungenschaft würde ich es nicht nennen.“ Mit diesen ehrlichen Worten reagiert der Generalsekretär des Luxemburger Journalistenverbandes auf die rezente Aktualisierung des „Circulaire Bettel“ im Gespräch mit dem Tageblatt. Ehrliche Worte, die jedoch eine harte Realität offenbaren: Von einem Informationszugangsrecht ist Luxemburg weiterhin weit entfernt.
„Der Zugang zu den Informationen der einzelnen Ministerien und Verwaltungen ist für die journalistische Arbeit von grundlegender Bedeutung“, heißt es im Koalitionsvertrag von 2018. Ein knappes Jahr vor den nächsten Wahlen muss festgestellt werden, dass derlei Phrasen das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Denn: Nicht nur bleibt eine langjährige Forderung des Luxemburger Journalistenverbandes – nämlich ein Informationszugangsrecht – wohl weiterhin unerfüllt; auch wird die Regierung, an vorderster Front Medienminister Xavier Bettel, sich wohl auch in Zukunft hinter dem Transparenzgesetz von 2018 und seinem kürzlich aktualisierten Rundschreiben verstecken.
Die Mängel im Transparenzgesetz sind offensichtlich und wurden in den Luxemburger Medien bereits mehrfach thematisiert. Angefangen beim Umstand, dass lediglich Dokumente und keine Informationen angefragt werden können, bis hin zu der Tatsache, dass etliche Gründe aufgeführt werden können, warum der Zugriff verweigert wird. Transparenz sieht anders aus.
Mit dem neuen „Circulaire Bettel“ wird den Verwaltungen bei Anfragen der Presse ein Ultimatum gestellt. 24 Stunden nach Erhalt muss dem Journalisten eine Antwort auf seine Fragen oder zumindest eine Empfangsbestätigung vorliegen. Klingt vorerst nicht schlecht, nur wissen die Berufskollegen, dass des Pressesprechers liebster Satz der folgende zu sein scheint: „Wir kommen schnellstmöglich auf Ihre Anfrage zurück.“
Die Anzahl der Pressesprecher hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Nicht nur hat sich die Art der Kommunikation durch die sozialen Medien verändert – auch verlangt das „Circulaire Bettel“, dass die Beamten angefragte Informationen an die Pressesprecher weiterleiten müssen. Die wiederum sollen die Informationen dann an die Journalisten weiterleiten … und werden somit, wenn auch nicht unbedingt beabsichtigt, alleine durch die Tatsache, dass sie die Informationen für die Medienvertreter aufbereiten, zu einem weiteren Filter im Informationsfluss.
Dass sich bisher gegen eine gesetzliche Regelung wie etwa nach deutschem Vorbild gesträubt wird, ist nur schwer zu erklären, da doch eine Regierung an der Macht ist, die immer wieder behauptet, sich für Transparenz einsetzen zu wollen. „Um journalistische Anfragen möglichst umgehend zu bearbeiten und einen stetigen Informationsfluss garantieren zu können, werden in enger Zusammenarbeit mit dem Presserat und den Berufsverbänden der Journalisten die dazu erforderlichen Mittel bereitgestellt“, heißt es ebenfalls im Koalitionsabkommen. Ein solches Mittel wäre ein gesetzliches verankertes Informationszugangsrecht. Es ist an der Zeit, dieses Versprechen endlich einzulösen.
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