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CoronaMit dem Flieger zu Luxemburgs beliebtesten Reisezielen: Auf diese Bestimmungen müssen Sie achten

Corona / Mit dem Flieger zu Luxemburgs beliebtesten Reisezielen: Auf diese Bestimmungen müssen Sie achten
Vorbereitung ist besonders während einer Pandemie eine ideale Voraussetzung für einen gelungenen Urlaub

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Weihnachtszeit ist Urlaubszeit. Wer in Pandemiezeiten verreisen möchte, muss sich mit den Einreisebestimmungen befassen, die jedes Land im Kampf gegen die sanitäre Krise erlassen hat. Besonders streng sind die Vorgaben derzeit noch für Fluzeugreisen. Das Tageblatt verrät deshalb, was Luxemburger auf ihrer Reise in die beliebtesten Urlaubsländer beachten müssen.

Im Hinblick auf die anstehende Urlaubszeit um Weihnachten gewinnen die Einreisebestimmungen vieler Urlaubsländer wieder an Bedeutung. Schließlich wollen die Urlauber wissen, welche Schritte sie im Vorfeld zu erledigen haben. Generell gilt: Reisende müssen bei der Einreise in den meisten bei Luxemburgern beliebten Urlaubsländern einen negativen Testbescheid vorzeigen, es sei denn, sie können belegen, dass sie vollständig geimpft oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einer Corona-Erkrankung genesen sind.

Allerdings sind viele dieser Zertifikate nicht ewig gültig. Während Tests innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Abreise durchgeführt werden müssen, haben sich viele Staaten auf Ablauffristen für Genesungspapiere und Impfzertifikate geeinigt. Mit der Folge, dass bei manchen Reisenden diese Papiere in wenigen Monaten auszulaufen drohen. Denn: Die meisten Luxemburger wurden zwischen März und Juni dieses Jahres geimpft. So hatte Dänemark bis vor zwei Wochen etwa die Vorgabe, dass die Impfung bei einer Einreise nicht älter als sechs Monate sein dürfe. In anderen Worten: Für Menschen, die gleich in der ersten Welle geimpft wurden – etwa Mitarbeiter der Pflegebranche – wäre die Impfung für eine Reise nach Kopenhagen bereits im September abgelaufen. Das Land hat seine Bestimmungen inzwischen aber angepasst, sodass sich Luxemburger diesbezüglich nicht zu sorgen brauchen.

Dennoch sollte sich jeder Urlauber vor dem Reiseantritt vergewissern, dass auch sämtliche Vorgaben erfüllt sind. Allein aus Urlaubsgründen werden die Luxemburger Gesundheitsbehörden nämlich keine Booster-Impfung verabreichen. Aktuell ist eine Drittimpfung nur für Personen vorgesehen, die älter sind als 75 Jahre, Pflege- und Altersheimbewohner sowie Menschen, die von einer Dialyse abhängig sind.

 rawpixel.com / Jubjang

Allgemeine Beobachtungen

Unsere Informationen sind – Stand 30. Oktober – zwar aktuell, können sich aber jederzeit ändern. Die Angaben sind ohne Gewähr. Das Tageblatt legt seinen Lesern deshalb wärmstens ans Herz, sich rechtzeitig auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Länder zu vergewissern, ob die Angaben immer noch stimmen. Unsere Informationen betreffen auch nur die Anreise per Flugzeug.

Beim Abflug in Luxemburg ist die Airline verpflichtet, sämtliche Dokumente vor Ort zu überprüfen. Das gilt sowohl für Bescheinigungen als auch Einreiseformulare, sofern sie benötigt werden. Deshalb kommt es aktuell am Findel zeitweise zu längeren Wartezeiten. Die sollte man unbedingt mit einplanen. Die digitalen Covid-Zertifikate aus Luxemburg (CovidCheck) werden von sämtlichen europäischen Staaten als Nachweis anerkannt. Gleiches gilt auch für Testbescheide von gängigen Laboratorien des Landes. Wichtig ist, dass alle Dokumente mit einem QR-Code versehen sind.

Akzeptiert werden meist mehrere Sprachen, darunter Englisch und Französisch. Als Nachweis gelten CovidCheck-Dokumente und Testbescheide auf Papier oder in digitaler Form. Fotografien der Dokumente sollte man aber vermeiden. Um sämtlichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, sollte man stets ein Original in digitaler Form auf dem Smartphone mit sich führen.

Die Tests dürfen bei der Einreise in der Regel nicht älter sein als zwei (Antigen) bzw. drei Tage (PCR). Was die Impfungen angeht, so sind in den aufgelisteten Staaten sämtliche in Luxemburg verabreichten Impfstoffe zulässig. Falls nicht anders vermerkt, beziehen sich unsere Angaben auf sämtliche Impfstoffe, also auch Vakzine wie Johnson&Johnson (J&J), die nur in einer Dosis verabreicht wurden. In der Regel gilt die Gültigkeitsdauer ab einem bestimmten Tag nach der letzten Dosis. Aufgepasst: Manche Länder gehen spezifisch von einer Frist von 360 Tagen aus, andere sprechen in ihren Angaben von zwölf Monaten, respektive 365 Tagen. Als Nachweis einer Genesung ist indessen der Bescheid eines positiven PCR-Tests Voraussetzung. 180 Tage entsprechen einem halben Jahr.

DEUTSCHLAND

PCR: gültig 72h nach Probe
ANTIGEN: gültig 48h nach Probe
IMPFUNG: gültig vom 15. bis 365. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: gültig vom 28. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Abfotografierte Dokumente werden nicht angenommen
WEB: www.auswaertiges-amt.de

FRANKREICH

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: 48h nach Probe
IMPFUNG: vom 8. Tag (29. Tag bei Johnson&Johnson) bis 365. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: vom 11. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Passagiere müssen eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen
WEB: www.interieur.gouv.fr

ÖSTERREICH

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: 48h nach Probe
IMPFUNG: vom 15. bis 360. Tag nach der letzten Dosis (22. bis 270. Tag für J&J)
GENESUNG: vom 11. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: 3G-Regel für Après-Ski, Seilbahn und Weihnachtsmarkt
WEB: www.sozialministerium.at

SCHWEIZ

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: 48h nach Probe
IMPFUNG: vom 15. bis 360. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: vom 11. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Alle Einreisenden müssen ein Einreiseformular ausfüllen, Kinder bis 15 sind von Testpflicht ausgenommen
WEB: www.bag.admin.ch

ITALIEN

PCR: 72 h nach Probe
ANTIGEN: 48h nach Probe
IMPFUNG: vom 15. bis 365. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: bis zu 180 Tage nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Passagiere müssen vor der Einreise ein digitales Lokalisierungsformular ausfüllen, Kinder unter 6 Jahren sind von Testpflicht ausgenommen
WEB: www.salute.gov.it

GRIECHENLAND

PCR: 72 h nach Probe
ANTIGEN: 48 h nach Probe
IMPFUNG: vom 15. bis 365. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: vom 30. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Bei allen Reisenden kann ein Stichprobentest bei der Ankunft vorgenommen werden. Reisende müssen bis Mitternach am Tag vor ihrer Ankunft ein digitales Lokalisierungsformular ausfüllen.
WEB: travel.gov.gr

SPANIEN

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: 48h nach Probe
IMPFUNG: vom 15. bis 365. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: vom 11. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Reisende müssen ein Formular für die Gesundheitskontrolle ausfüllen. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Sicherheitscode und einer Verlinkung zum Formular und zum QR-Code.Das gilt auch für Kinder unter 12.
WEB: www.mscbs.gob.es

PORTUGAL

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: 48h nach Probe
IMPFUNG: vom 15. bis 365. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: vom 11. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Passagiere müssen vor der Abreise individuelle „Passenger Locator Form“ ausfüllen, für Madeira gelten andere Bestimmungen.
WEB: www.visitportugal.com

MADEIRA

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: nicht akzeptiert
IMPFUNG: vom 15. bis 365. Tag nach der letzten Dosis
GENESUNG: vom 11. bis 180. Tag nach positivem PCR-Test
SONSTIGES: Reisende müssen max. 12 Stunden vor Ankunft ein spezifisches Einreiseformular für Madeira ausfüllen (nicht zu verwechseln mit der „Locator Form“ für Portugal).
WEB: madeirasafetodiscover.com

DUBAI (VAE)

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: nicht akzeptiert
SONSTIGES: Geimpfte und genesene Personen sind nicht von Testpflicht befreit. Beim Testbescheid muss es sich um ein offizielles ausgedrucktes Zertifikat in englischer (oder arabischer) Sprache mit QR-Code handeln. Bescheinigungen per SMS werden nicht akzeptiert. Passagiere werden bei Ankunft stichprobenartig getestet. Passagiere müssen über eine weltweit gültige Reisekrankenversicherung verfügen, die COVID-19 abdeckt. Aufgepasst: Für einen Abstecher nach Abu Dhabi gelten wieder andere Bestimmungen.
WEB: www.visitdubai.com

ÄGYPTEN

PCR: 72h nach Probe
ANTIGEN: nicht akzeptiert
IMPFUNG: gilt ab Tag 15 nach letzter Dosis, keine Angabe zu Maximaldauer
GENESUNG: Genesene Passagiere müssen ebenfalls einen Test absolvieren
SONSTIGES: Passagiere müssen ein Gesundheitsformular ausfüllen und beim Check-in zeigen. Am Flughafen in Luxemburg sowie nach der Ankunft in Ägypten wird die Körpertemperatur kontrolliert. Kinder unter 5 sind von der Testpflicht ausgenommen.
WEB: egypt.travel/covid (zeitweise nicht erreichbar);
Alternative: www.egyptvisapro.com/news/travel-restrictions

TUNESIEN

PCR: 72h nach Probe, mit QR-Code
ANTIGEN: nicht akzeptiert
IMPFUNG: Auch geimpfte Patienten müssen einen negativen PCR-Test vorlegen
UNGEIMPFT: Ungeimpfte Patienten müssen nach negativem PCR-Test sieben bis zehn Tage in einem Quarantäne-Hotel verbringe
SONSTIGES: Alle Passagiere müssen ein Anmeldeformular ausfüllen und nach Erhalt einer Bestätigung eine Tracking-App herunterladen
WEB: www.visatunisia.com

Gaston la Piquouse
31. Oktober 2021 - 23.08

Auch in Urlaubsländer und in Flugzeugen bleiben ein oder zig-mal Geimpfte mit Impfpass für.ein-oder zig-mal Geimpfte mit Impfpass und umgekehrt mit und von Freund Corona ansteckbar , oder ?
Bonjour les dégats für Nichtgeimpfte Nichturlauber Opfer von Geimpften Urlauber mit Impfpass...........!!!!