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Online-Tickets, Hygieneregeln, AttraktionenDiese Regeln gelten für die Wiedereröffnung der Freizeitparks rund um Luxemburg

Online-Tickets, Hygieneregeln, Attraktionen / Diese Regeln gelten für die Wiedereröffnung der Freizeitparks rund um Luxemburg
Endlich wieder Spaß im Freizeitpark: Damit das Parkerlebnis im zweiten Pandemie-Sommer so gut wie möglich ungetrübt bleibt, gilt es, verschiedene Regeln zu beachten Foto: dpa

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Europa-Park, Phantasialand, Eifelpark oder Walygator: Die bei Luxemburger Gästen beliebten Freizeitparks öffnen wieder. Wegen der Pandemiebekämpfung gelten allerdings neue Regeln für den Besuch vor Ort. Von der obligatorischen Online-Ticketreservierung über Maskenpflicht bis hin zu (noch) geschlossenen Attraktionen: Daisy Schengen hat einen Überblick der derzeitigen Regelungen zusammengestellt.

Spaß mit dem kühlen Nass bietet die Wasserattraktion Atlantica Super Splash im Europa-Park 
Spaß mit dem kühlen Nass bietet die Wasserattraktion Atlantica Super Splash im Europa-Park  Foto: Europa-Park

Europa-Park seit dem 21. Mai geöffnet

Der Europa-Park befindet sich im baden-württembergischen Rust, im Kreis Orthenau. Der größte Freizeitpark Deutschlands öffnete bereits Ende Mai wieder für Gäste, Anfang Juni wurden neue Attraktionen im Wasserpark Rulantica vorgestellt.

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben sich die Regeln zum Eintritt in den Park geändert. Sie sehen wie folgt aus:

Online-Ticket für ein festes Datum: Eintrittskarten können ausschließlich online gekauft werden. Bereits gekaufte Karten können online in „tagesbasierten Tickets“ umgewandelt werden.

Gültiger Lichtbildausweis

„Berechtigungsnachweis“: Hierfür gibt es drei Möglichkeiten: entweder ein Test, ein vollständiger Impf- oder einen Genesenen-Nachweis. Besucher können zwischen einer der drei Möglichkeiten wählen.

Test: „Uns reicht ein negativer Schnelltest“, sagt eine Sprecherin gegenüber dem Tageblatt. Als anerkannte Stellen gelten Testzentren in Deutschland oder offizielle Testinstanzen wie beispielsweise Apotheken oder Gemeinden in Luxemburg, wo das Testergebnis schriftlich bestätigt ist und Personaldaten, Datum und Uhrzeit auf dem amtlichen Schreiben vermerkt sind. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests, die man zu Hause macht, berechtigen nicht zum Eintritt, heißt es. 

Impfung: Hierfür wird ein offizieller Impfnachweis verlangt: Für Luxemburg ist das der „Certificat de vaccination“ oder der Impfpass, in dem die zweite Impfung verzeichnet ist und mehr als 14 Tage zurückliegt.

Genesen: Die Bescheinigung dafür liefert ein „positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, längstens sechs Monate zurückliegt; andernfalls zusätzlich offizieller Impfnachweis bzw. Impfpass; der vollständige Impfnachweis muss älter als 14 Tage sein“, schreibt Europa-Park in einer Mitteilung Ende Mai.

Maskenpflicht: Der Eintritt in den Park ist nur mit medizinischer oder FFP2- bzw. FFP3-Maske möglich. Die Maskenpflicht gilt für alle Besucher ab 6 Jahren.

Achtung: Nur Besucher mit vollständigen Unterlagen (Ausweis, Ticket, Test/Impf-/Genesenen-Nachweis) sowie medizinischer Maske dürfen den Park betreten. Die Papiere werden am Eingang überprüft. Der Berechtigungsnachweis auch bei jedem Besuch eines Gastronomiebetriebs.

Attraktionen: Nach Angaben des Europa-Parks sind derzeit beinahe alle der über 100 Attraktionen geöffnet, darunter die beliebte Silver-Star-Achterbahn oder auch viele Wasserattraktionen. Nur einige wenige Attraktionen sind aufgrund der aktuellen Pandemielage geschlossen, darunter beispielsweise die Ballpools in den Themenbereichen.

Für den Besuch der Attraktionen gilt außerdem: keine Einzelfahrer, keine freie Platzwahl (Sitzplatz wird zugewiesen, Fahrgeschäfte werden in bestimmten zeitlichen Abständen zusätzlich gereinigt). Zeit vertreiben mit der „virtual line“: Um nicht zu viele Menschen an der Schlange vor ausgewählten Spielen warten zu lassen und dadurch Ansammlungen zu vermeiden, gibt es im Europa-Park die Möglichkeit, sich „virtuell“ anzustellen und sich physisch anderweitig die Zeit zu vertreiben – zum Beispiel bei einer Tasse Kaffee. Die „virtual lane“ kann man über die Europa-Park & Rulantica-App nutzen.

Gastronomie und Unterkünfte: Alle Restaurants, Bars und Cafés im Freizeitpark sind wieder geöffnet. Wunschtermine für Bar- und Restaurantbesuch können online vorab reserviert werden.

„Zwingend notwendig“ hingegen für einen Restaurant- oder Barbesuch ist der sogenannte Berechtigungsnachweis (negativer Schnelltest, vollständige Impfung oder Genesenen-Nachweis).

Die Themenhotels und der Europa-Park Camp Resort sind wieder für Gäste geöffnet.

Ob im Restaurant oder im Hotel müssen die Gäste entsprechende Formulare zwecks Contact Tracing ausfüllen.

Kontakt und nützliche Links:

Informationen über das Hygienekonzept im Europa-Park: www.europapark.de/de/freizeitpark/infos/aktuelle-informationen#tickets

Informationen für Übernachtungsgäste sowie für den Restaurant- und Bar-Besuch: www.europapark.de/de/uebernachten/infos/aktuelle-informationen#gastro

Roland-Mack-Ring 1, 77977 Rust

E-Mail: gaesteservice@europapark.de

Tel.: 0049 (0) 7822 77-6688 (Mo.-So., 9-15 Uhr)

Web: www.europapark.de

Der Trolldal-Bereich in der Wasserwelt Rulantica
Der Trolldal-Bereich in der Wasserwelt Rulantica Foto: Europa-Park

Wasserwelt Rulantica öffnete am 3. Juni

Für die Rulantica-Wasserwelt im Europa-Park (Rulantica ist ein eigenständiger Wasserpark) gelten die gleichen Hygieneregeln wie für den Freizeitpark selbst: von Berechtigungsnachweis (negativer Schnelltest, vollständige Impfung, Genesenen-Nachweis mittels PCR-Test, der nicht älter als sechs Monate ist) über Online-Ticket bis hin zur medizinischen Maske und Distanzgebot (1,5 Meter).

Die Maskenpflicht (für alle ab 6 Jahren) gilt generell außerhalb des eigentlichen Badebereichs: beim Ein- und Auschecken, im Café, auf dem Weg zum Schließfach.

Alle Attraktionen sind geöffnet, auch das Saunen (ohne Aufgüsse).

Für den Badespaß gibt es allerdings einige Regeln zu beachten:

– Nur eine bestimmte Anzahl an Gästen darf sich gleichzeitig im Becken aufhalten.

– Schwimmreifen dürfen nur von Menschen aus einem Haushalt genutzt werden.

Gastronomie: Cafés und Bars sind geöffnet, teilweise müssen die Gäste Kontaktformulare zwecks Contact Tracing ausfüllen.

Kontakt und Anfahrt:

Roland-Mack-Ring 1, 77977 Rust

E-Mail: gaesteservice@europapark.de

Tel.: 0049 (0) 7822 77-6688 (Mo.-So., 9-15 Uhr)

Web: www.europapark.de/de/rulantica

Rasante Abenteuer im Park Fraispertuis bei Straßburg
Rasante Abenteuer im Park Fraispertuis bei Straßburg Foto: Fraispertuis-City

Fraispertuis-City öffnet wieder am 3. Juli

Der französische Freizeitpark Fraispertuis-City hat sich dem Wilden Westen und Piraten-Abenteuer verschrieben. Er ist etwa zweieinhalb Stunden Fahrtzeit von Luxemburg entfernt, etwa 100 Kilometer von Straßburg und rund 30 Kilometer von Epinal.

Die Regeln für den Besuch in diesem Freizeitpark (Stand 1. Juni 2021):

Keine Testpflicht: „Für den Eintritt in den Park benötigen Besucher aus Luxemburg weder einen Impfpass noch einen negativen PCR- bzw. Schnelltest“, erklärt Sprecherin Rachel Masson auf Tageblatt-Nachfrage.

Masken: Nach aktueller Regelung gilt eine Maskenpflicht in den Warteschlangen zu den Attraktionen sowie auf dem gesamten Parkgelände.

Tickets: Es findet kein Ticketverkauf an der Kasse des Parks statt. Besucher müssen ihre Tageskarten vorab online kaufen (gilt auch für Gruppen).

Attraktionen: Alle Attraktionen sind geöffnet, einzig das Kino bleibt, wie im letzten Jahr, geschlossen.

Gastronomie: Während die Restaurants geöffnet sind, können die Gäste sowohl im Speisesaal als auch auf der Terrasse essen. Außerdem stehen im Park überdachte Picknickplätze zur Verfügung.

Öffnungszeiten: Der Park öffnet am 3. Juli und ist bis Ende August sowie an den Wochenenden im September geöffnet. Die Öffnungszeiten sind je nach Datum unterschiedlich.

Kontakt und Anfahrt:

Parc d’attractions Fraispertuis-City

50, rue de la Colline des Eaux

88700 Jeanmenil

Tel.: 0033 (0) 3 29 65 27 06

Web: www.fraispertuis-city.fr

„Das Monster“ im Walygator-Park in Maizières-lès-Metz
„Das Monster“ im Walygator-Park in Maizières-lès-Metz Foto: Editpress-Archivbild

Walygator-Park bei Metz öffnet ab dem 12. Juni

Kein PCR-Test bzw. Impfnachweis nötig

Eine Reservierung wird nicht benötigt. Um Warteschlangen zu vermeiden, wird jedoch „wärmstens empfohlen“, Tageskarten online zu kaufen.

Maskenpflicht: für alle Besucher ab 11 Jahren, auf dem gesamten Parkgelände.

Distanzgebot von 1,5 Metern zu anderen Besuchern.

Kontaktloses Zahlen wird empfohlen.

Kontakt und Anfahrt:

Walygator Grand Est

Voie Romaine

57280 Maizières-Lès-Metz

Tel.: +33 (0)3 87 307 007

Web: www.walygatorparc.com/grandest

 Foto: Dinosaurierpark Teufelsschlucht

Dinosaurierpark Teufelsschlucht erwartet wieder Besucher

Testpflicht: Für den Besuch im Dinosaurierpark Teufelsschlucht in Ernzen bei Trier benötigt man keinen negativen Test.

Reservierungspflicht: In Rheinland-Pfalz ist eine Reservierung für den Besuch in Freizeitparks ein Muss. Dies gilt auch für den Dinopark in Ernzen. Die Zahl der Gäste pro Tag ist begrenzt.

Maskenpflicht: Das Tragen eines medizinischen bzw. FFP2/FFP3-Mund-Nasen-Schutzes, auch draußen, wird empfohlen. Für alle Besucher ab 6 Jahren gilt eine Maskenpflicht, wenn der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern zu anderen Besuchern nicht eingehalten werden kann sowie beispielsweise im Dino’s Diner, im Kassenbereich oder im Shop.

Daten zur Kontaktnachverfolgung: „Die Erfassung der Kontaktdaten jedes Besuchers erfolgt bereits vor dem Eingang wahlweise per Smartphone und QR-Code mit der MeldeApp Eifel oder per Formular. An der Kasse wird die Registrierung abgefragt bzw. das Formular abgegeben“, heißt es auf der Webseite des Parks.

Gastronomie: Im Restaurant werden Speisen und Getränke nur zum Mitnehmen angeboten. Verspeist können sie auf den vielen Picknick-Gelegenheiten im Park.

„Forschercamp“, „PaleoLab“ und Ausgrabungsbereich: Die beliebten Attraktionen für kleine Dinosaurier-Forscher sind im Einklang mit den derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln umgestaltet worden. Auf den Ausgrabungsflächen darf sich jeweils nur eine Familie aufhalten, heißt es.

Öffnungszeiten: Der Park ist, je nach Pandemiegeschehen, jeweils bis zum 7. November täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Kontakt und Anfahrt:

Dinosaurierpark Teufelsschlucht

Ferschweilerstr. 50

54668 Ernzen

Tel.: +49 (0)6525 – 93 39 3-44

E-Mail: info@dinopark-teufelsschlucht.de

www.dinopark-teufelsschlucht.de

 Foto: Eifelpark Gondorf

Zu Besuch im Eifelpark in Gondorf

Testpflicht: Derzeit ist im Eifelpark in Gondorf „kein negativer Schnelltest erforderlich“, sagt ein Sprecher auf Tageblatt-Nachfrage.

Reservierungspflicht: Laut der derzeit geltenden Regeln in Rheinland-Pfalz darf der Besuch im Freizeitpark nur mit einem Online-Ticket bzw. Gutschein / Spezial-Tagesticket und einer Online-Reservierung stattfinden. Ohne diese haben Besucher keinen Zutritt in den Freizeitpark. Die neuen Regeln sehen außerdem eine begrenzte Anzahl an Besuchern vor, sodass der Vorabreservierung eine noch wichtigere Rolle zukommt. Eine Reservierungspflicht besteht auch für Jahreskartenbesitzer.

Wer ein Online-Ticket hat, sollte es ausdrucken, um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, raten die Parkverantwortlichen.

Attraktionen und Öffnungszeiten: Ab dem 3. Juni ist der Eifelpark Gondorf mit allen Attraktionen und Fahrgeschäften geöffnet. Zwischen dem 7. und dem 11. Juni und vom 14. bis zum 18. Juni sind nur der Wildpark, die Spielplätze und die Sommerrodelbahn für Gäste geöffnet.

„In diesem Zeitraum werden Verschönerungsarbeiten vorgenommen, um den Besuchern ein noch angenehmeres Park-Ambiente bieten zu können“, heißt es mit einem Lächeln auf unsere Nachfrage.

Maskenpflicht: Im gesamten Eifelpark müssen Besucher eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Gastronomie: Da es sich bei dem kulinarischen Angebot im Eifelpark um Außen-Gastronomie handelt, sind das neue Restaurant mit großer Terrasse und die sogenannten Gourmet-Stopps im gesamten Park „ganz normal, ohne Einschränkungen geöffnet“.

Die Gäste können dort vor Ort speisen oder sich Speisen und Getränke mitnehmen und sich an einem schönen Plätzchen im Park für ein Picknick niederlassen.

Kontakt und Anreise:

Eifelpark Gondorf

Weißstraße 12

54647 Gondorf

Deutschland

Hotline für Rückfragen: 0049 (0) 6565-9566-0

E-Mail: info@eifelpark.com

Web: www.eifelpark.de

 Foto: Wild- und Freizeitpark Klotten

Wild- und Freizeitpark Klotten bei Cochem

Auch der Wild- und Freizeitpark Klotten bei Cochem ist seit dem 2. Juni geöffnet. Sowohl Fahrgeschäfte wie die Wildwasser- und Achterbahnen, der Tierpark oder die Falknerei sind wieder für Besucher zugänglich.

Im Freizeitpark gilt ebenfalls die rheinland-pfälzische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Parkbesuch. Dies bedeutet im Einzelnen:

Maskenpflicht: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend „im Eingangsbereich, in der Gastronomie, in den sanitären Einrichtungen, im Souvenirshop, in der Falknerei, an der kleinen Weltbühne, in Warteschlangen und auf den Fahrattraktionen“, schreibt der Park in seinen aktuellen Corona-News.

Online-Reservierung: „Ein negativer Corona-Test ist nicht notwendig“, antwortet eine Sprecherin auf Nachfrage. Allerdings ist für den Park-Besuch eine Online-Reservierung Pflicht. Denn auch hier sind die Besucherzahlen begrenzt.

Bei der Ankunft im Park müssen Gäste die Online-Reservierung ausgedruckt oder auf dem Smartphone vorzeigen.

Außerdem müssen Besucher ihre Kontaktdaten zwecks Contact Tracing mitteilen. Diese Daten werden nach vier Wochen gelöscht, heißt es.

Für Gäste, die online nicht reservieren können, steht ein „begrenztes Kontingent“ an Plätzen zur Verfügung, das aber möglicherweise beim Besuch im Park bereits erschöpft sein könnte.

Derzeit sind Termine zur Online-Reservierung bis zum 13. Juni freigeschaltet. Weitere Termine werden freigegeben, je nach Regelungen der jeweiligen Corona-Bekämpfungsverordung, heißt es vom Freizeitpark.

Attraktionen: Alle Fahrgeschäfte sind derzeit geöffnet. (Stand: 3. Juni 2021)

Gastronomie: Imbiss und Eisbuden sind auch geöffnet.

Öffnungszeiten: Ab Juni bis zum einschl. 29. August täglich von 10 bis 18 Uhr. Letzter Einlass um 16.30 Uhr.

Kontakt und Anfahrt:

Wild- & Freizeitpark Klotten

Hennes GbR

Wildparkstr. 1
56818 Klotten

Deutschland

Tel.: 0049 (0) 26 71 / 6 05 44-0

E-Mail: info@klotti.de

Web: www.klotti.de

 Der Themenbereich Berlin im Phantasialand
 Der Themenbereich Berlin im Phantasialand Foto: Phantasialand Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG

Phantasialand öffnet am 10. Juni

Das Warten hat auch im Phantasialand in Brühl (Nordrhein-Westfalen) ein Ende. Ab 10. Juni öffnet der bei vielen Luxemburgern beliebte Freizeitpark wieder seine Türen. Damit der Besuch dort für Klein und Groß reibungslos verläuft, gibt es ein paar Regeln zu beachten:

Test bzw. „Berechtigungsnachweis“: Als gültiger „Berechtigungsnachweis“ gelten ein negativer Test, eine vollständige Impfung oder ein Genesenen-Zertifikat.

Der negative Test (PCR oder Schnelltest) muss offiziell anerkannt und nicht älter als 48 Stunden sein. „Mitgebrachte Selbsttests gelten nicht als Testnachweis“, schreibt Phantasialand auf seiner Webseite.

„Unsere lieben Gäste aus Luxemburg haben mit einem offiziellen Test (ausgestellt durch einen Gemeindeverantwortlichen, einen Arzt oder in einer Apotheke in Luxemburg, Anm. d. Red.), sprich mit Datum und Stempel, eine Berechtigung zum Eintritt bei uns“, erklärt eine Sprecherin auf eine schriftliche Anfrage des Tageblatt am Freitagmittag.

Eine zweite Möglichkeit ist ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (das Datum der zweiten Impfung muss mehr als 14 Tage zurückliegen). 

Als Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung gilt ein positiver PCR-Test des Besuchers. Sein Ergebnis muss mindestens 28 Tagen zurückliegen, heißt es. Falls dieses Ergebnis länger als 6 Monate alt ist, muss zusätzlich der Original-Impfpass vorgezeigt werden.

Tagesbasiertes Online-Ticket: Um den Park zu besuchen, brauchen Besucher neben dem „Berechtigungsnachweis“ (negativer Test, Impfung, Genesenen-Nachweis) auch ein tagesbasiertes Online-Ticket.

Ausweis: Als weiteres Dokument für den Einlass ist ein Lichtbildausweis, ein Reisepass oder für Kinder unter 16 Jahren auch eine Krankenversicherungskarte bzw. die Sozialversicherungskarte für Luxemburg zwingend notwendig.

Achtung: Der Einlass im Park erfolgt nach Angaben der Verantwortlichen nur, wenn alle nötigen Dokumente vorgelegt werden. Außerdem gehört ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu den Voraussetzungen für einen Parkbesuch (siehe nächster Punkt). Sind die Papiere (Berechtigungsnachweis, Ausweis) nicht vollständig, kann es passieren, dass man trotz eines gültigen Tagestickets Phantasialand nicht besuchen darf.

Maskenpflicht: Mund-Nasen-Schutz muss generell dort getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann (Anstehen in einer Schlange, Eingangsbereich, Toiletten). Auf den Freiflächen sei er nicht zwingend notwendig, heißt es.

Die Maskenpflicht gilt „ausnahmslos“ für alle Besucher ab 6 Jahren.

Attraktionen und Shows: Derzeit ist ein begrenztes Angebot an Shows verfügbar. Auch ist dieses Angebot als vorläufig zu betrachten, angesichts der Pandemielage, so die Parkbetreiber.

Nicht angeboten werden derzeit: „Kinderschminken, Ballonkünstler, Straßenkünstler, unsere 6 Drachen, Quick Pass, Single Rider, Baby Switch und die Abenteuer-Tour“, schreibt Phantasialand auf seiner Webseite.

Unterkünfte: Am 10. Juni öffnen auch die Hotels im Freizeitpark.

Als Voraussetzung für eine Übernachtung dort gelten die gleichen Bedingungen wie für den Eintritt in den Freizeitpark: Berechtigungsnachweis (negativer Test, vollständige Impfung, Genesenen-Nachweis), Lichtbildausweis, ein tagesbasiertes Online-Ticket und ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Die Dokumente sind an der Hotelrezeption vorzulegen.

Aufgrund der aktuellen Situation werden Frühstückszeiten zugeteilt. Für einen Restaurantbesuch ist eine Tischreservierung notwendig.

Gastronomie: Die Restaurants sind geöffnet. Eine Tischreservierung ist nicht möglich: „Wenn man essen möchte und es sind keine Plätze frei, müsste man auf den nächsten Platz warten“, erklärt eine Sprecherin auf Tageblatt-Nachfrage. Grundsätzlich gilt in allen Innenräumen und Anstehbereichen eine Maskenpflicht, nur am Tisch darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, heißt es. 

Dinnershow Fantissima: Die Dinershow im Phantasialand startet ab dem 23. September 2021 in die nächste Saison.

Kontakt und Anfahrt:

Tel.: 0049 (0)2232 36-600
Hotline montags bis samstags von 9.00 bis 17.30 Uhr (ausgenommen an NRW‑Feiertagen)

E-Mail für Tickets Phantasialand, Fantissima, Restaurants: shop[at]phantasialand.de

Web: www.phantasialand.de

 Foto: Editpress-Archiv/Fabrizio Pizzolante

Gondwana – Das Praehistorium

Im saarländischen Schiffweiler beherbergt das „Gondwana – Das Praehistorium“ neben einem Erlebnis-Museum eine Dino-Show oder auch einen Indoor-Spielplatz.

Öffnungszeiten: Die Freizeitattraktion ist seit dem 1. Juni wieder geöffnet. „Im Moment haben wir an ausgewählten Terminen geöffnet. Bis Ende Juni, vorerst nur an den Wochenenden“, so Sylvia Faletto, Marketingverantwortliche, gegenüber dem Tageblatt.

Testpflicht: Auch im „Gondwana – Das Praehistorium“ gibt es drei Möglichkeiten für den Eintritt: ein offiziell anerkannter negativer Test, eine vollständige Impfung (2. Impfung liegt mehr als 14 Tagen zurück) oder der Nachweis der Genesung nach einer Covid-19-Infektion mittels PCR-Test, der nicht älter als 6 Monate ist.

Die negative Testpflicht für alle Personen ab 6 Jahren. Als offiziell anerkannte Tests gelten auch die Tests, die manche Gemeinden in Luxemburg anbieten, oder die in der Apotheke oder beim Arzt durchgeführt werden, bestätigt die Sprecherin. „Auf der Bescheinigung muss der Name der getesteten Person, das Datum und Uhrzeit, damit wir die Gültigkeit überprüfen können.“

Maskenpflicht: Das Tragen einer medizinischen Maske (auch FFP2) ist für alle Gäste ab 6 Jahren Pflicht.

Online-Ticket: Ihre Eintrittskarten buchen Besucher im Vorfeld online. „Dort kann man Datum und Uhrzeit auswählen, da wir pro Zeitfenster nur eine bestimmte Anzahl an Tickets zur Verfügung stellen können, weil die Personenzahl pro Tag begrenzt ist“, so die Sprecherin.

Kontakt und Anfahrt:

Gondwana – Das Praehistorium

Bildstockstraße

D-66578 Schiffweiler (Saarland)

Tel.: 0049 6821 931 63 25 (nur während der Öffnungszeiten)

Web: www.gondwana-das-praehistorium.de

 Foto: Walibi Belgium

Der Freizeitpark Walibi im belgischen Wavre

Bereits seit Anfang Mai durfte der Freizeitpark Walibi seit seiner Corona-bedingten Schließung am 23. Oktober 2020 wieder für Gäste öffnen. Der Freizeitpark südwestlich von Brüssel ist etwa 200 Kilometer von Luxemburg entfernt.

Testpflicht: kein negativer Testnachweis notwendig.

Maskenpflicht: für alle Gäste ab 12 Jahren im gesamten Freizeitpark und bei allen Attraktionen, wobei bei manchen Attraktionen die Maskenpflicht auf 6 Jahren gesenkt werden kann.

Reservierung und Online-Tickets: Ein spontaner Besuch im Walibi sei aufgrund der aktuellen Situation derzeit nicht möglich, heißt es seitens der Betreiber. Denn die Anzahl der Besucher sei begrenzt.

Gäste können den Park nur mit einem datierten Ticket oder einer Reservierung besuchen, die über den Online-Shop gebucht werden.

Attraktionen: Abhängig von den aktuellen Verordnungen könnten einige Indoor-Attraktionen vorübergehend geschlossen sein. An den Warteschlangen zu den Attraktionen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Das Angebot für Einzelfahrer ist derzeit nicht verfügbar.

Aufgrund der Abstandsregel dürfen Mitarbeiter den Besuchern nicht beim Betreten und Verlassen einer Attraktion helfen, schreibt Walibi auf seiner Internetseite (Stand: 3. Juni 2021).

Alle Kontaktstellen im Park werden regelmäßig gereinigt. Außerdem ist es Pflicht, sich vor und nach jeder Attraktion die Hände zu desinfizieren, heißt es weiter.

Gastronomie: Die Restaurants bieten Essen zum Mitnehmen an und die Terrassen sind geöffnet. Auch hier gilt das Abstandsgebot.

Wasserpark Aqualibi

Online-Reservierung und -Tickets: Neben dem Freizeitpark befindet sich der Wasserpark „Aqualibi“. Für den Eintritt dort gelten teilweise die gleichen Regeln wie für den Freizeitpark, im Sinne von Online-Reservierung und -Ticket, Maskenpflicht für alle Besucher ab 12 Jahren und Distanzgebot.

Begrenzter Aufenthalt: Der Aufenthalt im Wasserpark ist auf maximal 5 Stunden begrenzt. Das Zeitfenster für den Besuch ist auf jeder Online-Tageskarte und Reservierung verzeichnet.

Gastronomie: Das Restaurant ist geöffnet.

Umkleiden: geöffnet

Kontakt und Anfahrt:

Walibi Belgium

Boulevard de l’Europe 100

1300 Wavre

Belgien

Tel.: +32 10 42 15 00

Web: www.walibi.be/fr

Aqualibi

Boulevard de l’Europe 100

1300 Wavre

Belgien

Tel.: 0032 10 42 15 00

Web: www.aqualibi.be/fr

AHA-Regeln in den Parks

In allen Parks, unabhängig von dem Land, in dem sie sich befinden, gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln:

– Mindestabstand von 1,5 Metern
– Niesen und Husten in der Armbeuge
– Häufiges Händewaschen und Händedesinfektion
– Kontaktlose Bezahlung sowie begrenzte Anzahl von Besuchern in den Parks, Attraktionen und in den Souvenirläden
– Wer sich gesundheitlich angeschlagen fühlt, sollte von einem Freizeitparkbesuch absehen, heißt es.

Darf ich einreisen?

Einreise von Luxemburg nach Deutschland: Nach Angaben des Auswärtigen Amtes (Stand 3. Juni 2021) „bestehen zwischen Luxemburg und Deutschland keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften“.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

Einreise von Luxemburg nach Belgien: Wer aus Luxemburg nach Belgien mit dem Auto einreist und sich dort weniger als 48 Stunden aufhält, benötigt keinen negativen PCR-Test.
Weitere Informationen: www.info-coronavirus.be/de/reisen

Einreise von Luxemburg nach Frankreich:
Seit dem 19. Mai ist für EU-Bürger der Nachweis eines triftigen Grundes für die Einreise nach Frankreich entfallen. Noch bis zum 9. Juni wird die nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, danach erst ab 23 Uhr beginnen und bis morgens um 6 Uhr dauern.
Frankreichs Regierung empfiehlt die Nutzung der App „TousAntiCovid“ für alle Regelungen betreffend die Corona-Pandemie.
Weitere Informationen: www.gouvernement.fr/info-coronavirus

Vollständigkeit der Informationen

Für diesen Artikel wurden die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen im Zeitraum zwischen dem 1. Juni und dem 3. Juni zusammengetragen. Allerdings erhebt er keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich die aktuellen Regelungen in den jeweiligen Ländern aufgrund des Pandemiegeschehens kurzfristig verändern können.