Zustände wie im Mittelalter unterstellt die Vereinigung „Eran, eraus … an elo?“ dem Luxemburger Strafvollzug. Drastische Worte, die wohl übers Ziel hinausschießen. Schließlich müssen Häftlinge in Luxemburg ihre Strafe nicht im dunklen Kerker bei Wasser und Brot absitzen. Dass in Schrassig dennoch so manches im Argen liegt, ist nicht von der Hand zu weisen. Und das ist eines modernen Staates, der sich gern von seiner fortschrittlichen Seite zeigt, nicht würdig.
„Eran, eraus … an elo?“ ist eine junge Vereinigung, eine Art Gefängnisgewerkschaft, die sich für die Belange der Häftlinge in Luxemburg einsetzt. Die meisten Mitglieder kennen den Strafvollzug aus erster Hand. Es liegt demnach in der Natur der Dinge, dass ein Großteil davon die Gefängnismauern zumindest eine Zeit lang von innen betrachten durften.
Natürlich kann man den Betroffenen nun Befangenheit unterstellen, im wahrsten Sinne des Wortes. Wer den Vorstandsmitgliedern aber nicht traut, darf sich gern am Bericht des zuständigen Ausschusses des Europarates orientieren – des europäischen Hüters der „Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“. Zuletzt war die Delegation des „Comité européen pour la prévention de la torture et des peines ou traitements inhumains ou dégradants“, kurz CPT, vor sechs Jahren zu Besuch in Luxemburg. Damals wurden mehr als ein Dutzend Verfehlungen festgestellt, von denen ein Großteil bis heute nicht bereinigt wurden.
Dauerbrenner war damals schon die Unterbringung jugendlicher Straftäter im Strafvollzug für Erwachsene. Zuletzt mussten die Behörden 2020 noch einen 17-Jährigen nach Schrassig verlegen, weil ihnen die Alternativen ausgegangen waren. In Dreiborn waren sie dem jungen Mann nicht gewachsen, im Ausland wollte ihn auch niemand aufnehmen. Inzwischen ist der junge Mann volljährig geworden. Die Situation hat sich also von selbst gelöst.
Andere Kritiken des Europarates betrafen unter anderem die Einrichtung der Zellen, die „erbärmliche Unterbringung“ der Frauen, das Fehlen eines psychiatrischen Dienstes und einen „alarmierenden Anstieg“ bei der Verschreibung starker Psychopharmaka. Vor allem aber bemängelte die Delegation die äußerst begrenzte Auswahl an „leistungsfördernden Aktivitäten“. „Plus la période de détention provisoire est longue, plus le régime proposé aux prévenus devrait être varié“, heißt es im Bericht von 2015.
Nun gibt es natürlich Beobachter, die kein Verständnis für derartige Forderungen im Strafvollzug haben. Der Klassiker unter den Stammtischkommentaren: Es handele sich schließlich um ein Gefängnis und nicht um einen Club Med … Wohl wahr. Verurteilte Verbrecher sollen für ihre Taten bestraft werden. Und dann? Lebenslänglich gibt es in Luxemburg nur in Ausnahmefällen. Die meisten der in Schrassig inhaftierten Straftäter kommen in der Regel nach drei bis fünf Jahren wieder auf freien Fuß.
Fakt ist: Diese Menschen müssen wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. Die Haft allein unterdrückt nur die Symptome. Die eigentliche Ursache fürs Verbrechen wird damit aber nicht bereinigt. Ohne Chancen und Perspektiven werden die Betroffenen rasch wieder an den Rand gedrückt. Die Rückfallquoten sind entsprechend hoch. Die Leidtragenden sind nicht nur die Häftlinge und ihre Familien, sondern auch die potenziellen Opfer.
Strafe muss sein. Wer aber nicht in einen modernen Strafvollzug investiert, inklusive Ateliers, Arbeitsplätze und Ausbildungen, die den wirklichen Anforderungen der Berufswelt entsprechen, straft damit nicht den Verbrecher. Sondern die gesamte Gesellschaft.
Een deen entlooss gett sollt jo awer ettlech Wochen virdrun Bescheed krei'en, an net wei' hei :
"An 2 Stonnen setzt du ob der Strooss" !
DSo'u Eppes muss dach organisei'ert ginn !
Oh, hat vergiess dass Gambia am Fach Organisatio'un, ganz, ganz schwaach ass !
Mittelalter, sind die Gesetze auch.