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Schlecht vernetztWenn Teddy Augen und Ohren macht

Schlecht vernetzt / Wenn Teddy Augen und Ohren macht
Wer zu Weihnachten Spielzeug mit mehreren technischen Funktionen schenken möchte, sollte vor dem Kauf sicherstellen, dass das „smarte Spielzeug“  nicht das eigene Kind ausspioniert Foto: Unsplash

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Ein lernender Roboter oder Puppen, die mit Kindern sprechen – Spielzeug mit Kamera, Mikro und Internetverbindung ist interessant. Gleichzeitig kann aber auch Spionage im Kinderzimmer drohen. Worauf Eltern beim Kauf solcher Geschenke achten sollen, um böse Überraschungen unter dem Tannenbaum zu vermeiden, das hat Daisy Schengen bei der Nationalen Datenschutzbehörde nachgefragt.

Auch wenn sie zu Weihnachten auf dem Wunschzettel ganz oben stehen: Bevor man sich neue vernetzte Geräte ins Haus holt, sollte man kritisch prüfen, ob diese die Privatsphäre verletzen. Besonders heikel sei smartes Spielzeug, das Bild wie Ton aufnehmen und an Dritte weitergeben werden kann, warnt die „Commission nationale pour la protection des données“ (CNPD) in Luxemburg. 

Von vernetztem Spielzeug, schreibt die Behörde in einem Merkblatt zu diesem Thema auf ihrer Webseite, spricht man dann, „wenn es sich um ein Objekt (handelt), das die Form eines klassischen Spielzeugs (Puppe, Roboter, Auto, Uhr usw.) hat, aber die Besonderheit aufweist, dass es eine Internetverbindung über Home Wi-Fi oder über eine mobile Anwendung (Tablet oder Mobiltelefon) mit drahtloser Verbindung wie Bluetooth benötigt“.

Die Checkliste vor dem Kauf

Die Spielsachen sind mit Sensoren ausgestattet, die ihnen erlauben, so viel wie möglich Daten über den neuen Besitzer zu sammeln. Je nach Spielzeug betreiben sie Geolokalisierung, hören und schauen nicht nur dem spielenden Kind über Mikrofon und Kamera zu oder zeichnen Daten über das Mobiltelefon des Benutzers auf, wozu u.a. Zeitpläne und Nutzungsgewohnheiten zählen. Dies, um ein gewisses Maß an Interaktion mit dem Benutzer zu ermöglichen, beschreiben die Datenschützer die Funktionsweise der Geräte. Da es sich dabei um die Sammlung von persönlichen Daten handelt, bestehe ein gewisses Risiko für die Privatsphäre der Nutzer, warnen die Luxemburger Datenschützer.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Eltern folgende Dinge vor dem Kauf überprüfen: Zunächst gilt es, die Art der gesammelten Daten in Erfahrung zu bringen. Sammelt das Gerät nur Informationen zur Interaktion mit dem Nutzer, oder zeichnet es womöglich das Spiel in Form von Audio- und Videoaufnahmen auf? Speichert es die Position der Nutzer über GPS? Darüber hinaus muss man sich die Sensoren am Spielzeug anschauen: Werden sie per App oder direkt am Gerät gesteuert. Und noch wichtiger: Lassen sich einige der Sensoren ganz deaktivieren?

Damit der Nutzer die Oberhand über seine Daten behält, muss er im Vorfeld klären, was mit ihnen passiert. Werden die Daten für den Spielzeugbetrieb benötigt oder dienen sie dazu, dass verhaltensbezogene Werbung den Nutzer erreicht, daran erinnert die Nationale Datenschutzkommission in ihren Richtlinien. Nicht zuletzt sollte man vor dem Kauf abklären, ob das Gerät Spracherkennung nutzt, heißt es weiter. 

Nutzer sollten vor dem Kauf die Frage nach der Verwertung von gesammelten Daten, die das Gerät zum Beispiel durch Spracherkennung gewinnt, umfassend klären, raten die Datenschützer: Liegt die Kontrolle über die persönlichen durch das Spielzeug aufgezeichneten Daten beim Endverbraucher oder handelt das Spielzeug damit autonom? Finden Verbraucher keine Antwort auf diesen Fragen oder benötigen sie lange, um alle nötigen Informationen zu sammeln, sollten sie den Spielzeugkauf noch einmal überdenken oder gar davon absehen, schreiben die Experten in ihrem Merkblatt. 

Ausschalten hilft beim Datenschutz

Falls es doch zu Weihnachten ein vernetztes Spielzeug sein soll, empfehlen die Experten verschiedene Vorsichtsmaßnahmen bei der Konfigurierung von Puppe, Roboter und Co. Zunächst sollten alle Funktionen, die nicht benutzt werden oder einen nicht interessieren, deaktiviert werden. Bei den Einstellungen sollten außerdem stets die höchsten Sicherheitsstufen ausgewählt werden. 

„Ändern Sie die Standardpasswörter oder PIN-Codes und verwenden Sie nicht dieselben wie für Ihre anderen Konten“, raten die Datenschützer eindringlich. Ein Konto, das einzig und allein für die Spielzeugnutzung angelegt wurde, ist der Anmeldung mit einem bestehenden Konto (E-Mail, Social Media) vorzuziehen, heißt es weiter. Das Gerät sollte immer auf dem neuesten Stand sein, was Software-Updates angeht. Wird nicht mit dem Spielzeug gespielt, sollte man es ausschalten. Damit schützt man am besten die eigenen Daten.

Und sollte einmal die sprechende Puppe oder der kastige Roboter weiterverkauft oder -verschenkt werden, ist es wichtig, die gesammelten Daten vorher von der Festplatte oder Spielzeug-Cloud zu löschen.  

Im Zweifelsfall Kontakt aufnehmen

„Sobald eine Beschwerde im Zusammenhang mit vernetztem Spielzeug bei uns eingeht, werden wir als Nationale Datenschutzkommission ausschließlich in Luxemburg aktiv“, erklärt Christian Welter von der CNPD auf Tageblatt-Nachfrage. Das EU-Recht sieht vor, dass sich die Datenschützer in dem jeweiligen EU-Land, wo sich der Sitz des Spielzeugherstellers befindet, mit etwaigen Beschwerden befassen, erklärt der Experte. 

Bisher seien ihm keine Fälle bekannt, in denen sich Nutzer über vernetztes Spielzeug beschwerten, sagt Welter. Nichtsdestotrotz sollte man sich vor dem Kauf darüber informieren, ob die Möglichkeit besteht, den Hersteller zu kontaktieren, um die Rechte der betroffenen Person (z.B. Löschung oder Auskunftsrecht) wahrzunehmen, raten die Experten der CNPD.