Das Europäische Parlament (EP) und die Vertreter des Rates, also der EU-Mitgliedstaaten, haben sich gestern auf den mehrjährigen EU-Finanzplan geeinigt. Diese Einigung wurde nur möglich, da sich beide Verhandlungsparteien bereits im Vorfeld in einer anderen Sache verständigen konnten. Die EP-Abgeordneten müssen dem Haushalt zwar ihre Zustimmung geben, verfügen allerdings, da die EU-Staaten den größten Batzen für die gemeinsame Kasse beisteuern, sozusagen „technisch“ nicht über genügend Argumente, um entscheidenden Einfluss auf die Finanzplanung zu haben. Die Volksvertreter nutzten ihr Mitspracherecht dieses Mal, um eine Regelung zu verschärfen, nach der künftig ein EU-Mitgliedsland keine EU-Gelder mehr bekommt, wenn es gegen grundlegende Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstößt.
Der deutsche EU-Ratsvorsitz hatte die Regelung fast bis zur Nutzlosigkeit verwässert, die EU-Parlamentarier schärften wieder nach, auch wenn es dennoch schwer werden wird, potenzielle Verfehlung zu ahnden. Ungarns Regierungschef Viktor Orban befürchtet nun, dass unter anderem sein Land davon betroffen sein wird, und hat bereits ein Veto gegen den EU-Haushalt angekündigt, da die besagte Regelung mit diesem verknüpft ist. Als Grund für seine Befürchtungen nennt der Ungar nicht, dass er quasi alle heimischen Medien auf seine Linie gebracht hat und die Pressefreiheit in Ungarn in Gefahr ist. Oder dass er sich die Justiz im Lande hörig machen will, was seinen Gesinnungsgenossen der PiS in Polen mit dem Verfassungsgericht bereits besser gelungen ist. Nein, Viktor Orban erzählt seinen Landsleuten, Brüssel wolle Ungarn bestrafen, da es keine Flüchtlinge aufnimmt. Was selbstverständlich Quatsch ist. Zu Hause kann Orban noch erzählen, was er will. In der EU sind jedoch nicht nur das EP, sondern auch viele Mitgliedstaaten bereit, es auf eine Konfrontation mit Budapest ankommen zu lassen. Dabei geht es um sehr viel Geld – rund 1.800 Milliarden Euro –, die in vielen EU-Staaten, auch in Ungarn, dringend benötigt werden. Orban wird es sich sehr gut überlegen müssen, ob er seine Drohung wahr macht.
Zum besseren Verständnis.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 146
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
§ 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1.
dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2.
der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3.
dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
@Consti: So what? Die ungarische "Rechtsstaatlichkeit", die längst keine mehr ist, aufwerten, indem man auf die Deutschen zeigt?
Wenn Sie schon einen Abschnitt irgendwo hernehmen und ihn, aus dem Zusammenhang gerissen, hier einkopieren, dürfen Sie auch, Verständnis und Vollständigkeit halber, die Überschrift nennen.
Dann erfährt der Leser nämlich, dass es um die Frage ging, ob deutsche Staatsanwälte europäische Haftbefehle ausstellen dürfen. Was sie selbstverständlich nicht dürfen.
Sicher ist auch jenseits der Mosel nicht alles Gold, was glänzt.
Nur hat das überhaupt nichts mit dem von Orban betriebenen Abbau der Gewaltenteilung in Ungarn zu tun. Oder das Presse und Medien mittlerweile zu 99% Parteifreunden gehören, und die Opposition bei Wahlen praktisch in der Öffentlichkeit nicht mehr vorkommt.
Nö, die Frage der Budgetzuteilung mit europäischen Werten zu verbinden, war überfällig.
Herr Orban kann ja in seinem Reich die von ihm verkündete illiberale Demokratie wieder in eine vollständige umwandeln. Dann wird Ungarn auch wieder ein respektabler und anerkannter Partner in der EU.
Fragt sich allerdings, ob ein Orban ohne exzessiven Rechtspopulismus überhaupt noch Wahlen gewinnen würde...
Rechtsstaatlichkeit jenseits der Mosel:
Deutsche Staatsanwälte gewährleisten nicht die erforderliche Unabhängigkeit
Diese Unabhängigkeit von der Exekutive sei bei den deutschen Staatsanwaltschaften nicht gewährleistet. Dies folge aus §§ 146,147 GVG.
Nach § 146 GVG hätten Beamte der StA den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Gemäß § 147 GVG stehe das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich des Generalbundesanwaltes dem Bundesminister der Justiz, der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller Staatsanwaltschaften des betreffenden Landes zu und reiche damit über § 146 GVG bis zum einzelnen Staatsanwalt.
Das Gesetz regele nicht einmal, unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden dürfe.(Haufe.de 28.5.2019)
Da darf man gespannt sein. Herr Orban ist doch einer derjenigen, der Erfolge der EU im eigenen Land gerne als eigene Leistung verkauft.
Bleiben die Gelder allerdings aus, werden auch Herrn Orbans "Erfolge" zurückgehen. Seinen Möglichkeiten zur Selbstdarstellung wird das nicht dienlich sein.
Ähnliches gilt übrigens auch für Polen.
Davon abgesehen frage ich mich, warum die willigen EU-Länder nicht öfter auf das Instrument der "Verstärkten Zusammenarbeit" zurückgreifen und die bekannten Querolanten einfach aussen vor lassen. Derart ausgegrenzt, wird sich Herr Orban garantiert zu "besserem Benehmen" aufraffen (müssen)...