Eigentlich sind die Rechte der Arbeitnehmer in Luxemburg gesetzlich gut geschützt. Das gilt auch für das Baugewerbe, für das die Gewerkschaften erst vor einigen Monaten einen neuen Tarifvertrag aushandeln konnten. Doch es gibt Ausnahmen. Eine besonders empfindliche Gruppe stellen die Zeit- oder Leiharbeiter dar.
Theoretisch haben sie die gleichen Rechte wie Fest- oder Teilzeitangestellte und unterliegen den Kollektivverträgen. Praktisch sieht es anders aus.
Viele Zeitarbeiter kennen ihre Rechte nicht oder trauen sich nicht, sie einzuklagen. Die Zeitarbeitsfirmen und die Unternehmen, die auf ihre Dienste zurückgreifen, haben leichtes Spiel. Wegen mangelnder Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht und unzureichender gewerkschaftlicher Vertretung können sie Druck auf die Leiharbeiter ausüben und die Schlupflöcher nutzen, die ihnen das Gesetz bietet. Mit Verträgen, die häufig nur wenige Tage dauern, versuchen sie systematisch, den Kündigungsschutz sowie die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Arbeitsunfähigkeit zu umgehen. Diese Form der Ausbeutung sollte eigentlich längst der Vergangenheit angehören.
Der OGBL will sich nun endlich der Probleme der Leiharbeiter annehmen und darauf drängen, die Gesetzeslücken zu schließen. Dass das nicht schon eher passiert ist, liegt wohl auch daran, dass der Gesetzgeber gerne die Augen verschließt, wenn vorwiegend Menschen betroffen sind, die nicht über das Wahlrecht in Luxemburg verfügen.
Und was geschieht bei den öffentlischen Ausschreibungen?
Der billigste wird genommen und das sind oft die Firmen mit Leiharbeiter aus Polen , Rumänien usw
und keiner schaut hin, und keiner wird kontroliert.
Seit Jahren funktioniert diese moderne Sklaverei
auf dem Arbeitsmarkt,hauptsächtlich grössere Firmen
und Betriebe profitieren von den Diensten dieser Leiharbeiterfirmen.
Niemand traut sich darum diese irgendwie unter die Lupe zu nehmen.