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Der Kreis schließt sich (Teil 2)

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Am 15. Juni 2018 war es endlich so weit: Das Gehälterabkommen von Dezember 2016 wurde durch ein Zusatzabkommen zwischen der Regierung und der CGFP ergänzt. Wie es dazu kam und was die Konsequenzen sind, beschreibt CGFP-Präsident Romain Wolff im zweiten Teil seiner Analyse.

Von Romain Wolff*

Nachdem die Tripartite aufgrund der übermäßigen Forderungen der Patronatsvertreter nach massivem Sozialabbau erneut gescheitert war und kurz bevor die Abgeordnetenkammer am 26. Januar trotz heftigen Widerstands der Gewerkschaften die allseits bekannte Indexmanipulation absegnete, ganz so, als wären die Interessen der Bürger – ob Wähler oder nicht – den Volksvertretern absolut gleichgültig, hatte die CGFP Anfang Januar die Regierung aufgefordert, die kritisierten Vorentwürfe dem Abkommen anzupassen.
Da die Regierung nicht bereit war, positiv darauf zu reagieren, war die Einleitung der Schlichtungsprozedur am 20. Januar 2012 nur eine logische und unausweichliche Konsequenz.

Ende Februar fand die erste von mehreren Schlichtungsrunden statt. Einer der Hauptkritikpunkte war die Festlegung des Einstiegsgehalts nach der Anwärterzeit. Die CGFP hatte sich ja seit Bekanntwerden der Regierungsabsichten strikt gegen eine Herabsetzung der Anfangsgehälter, so wie in den im November vorgestellten Texten festgeschrieben, ausgesprochen.

Ende März war es dann endlich so weit: Die Regierung hatte sich aufgrund des unermüdlichen Drucks zu Zugeständnissen, insbesondere bei der festgelegten Höhe der Anfangsgehälter nach der Anwärterzeit, bereit erklärt, so dass am 30. März der Streitfall beseitigt werden konnte.

Doch dann geschah das, was offensichtlich kommen musste: Gut zwei Wochen später, am 17. April, war die Welt eine völlig andere geworden. Nach den jeweiligen Erklärungen der Fraktionschefs aus dem Mehrheitslager wurde klar, dass das im Juli 2011 getroffene Gehälterabkommen, obwohl regulär unterschrieben, in seiner ursprünglichen Form so nicht von der Regierung umgesetzt werden würde. Falls doch, so wurde vonseiten der Regierung eine zumindest teilweise Reduzierung des 13. Monatsgehalts offen angedroht.
Für die CGFP stand aber zu diesem Zeitpunkt eins fest: Ohne Gehälterabkommen könnte es auch keine Gehälterreform geben, wurden diese beiden Abkommen von Anfang an doch stets gerade von Regierungsseite als ein Ganzes betrachtet.

Um es kurz zu machen: Am 27. April 2012 wurde, nach zum Teil kontroversen Verhandlungen in Bezug auf einen von Regierungsseite vorgelegten Änderungsantrag zu dem vom Juli 2011 erzielten Besoldungsabkommen, ein Zusatzabkommen unterzeichnet. Diesem hatten die Fachverbände in einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Vorständekonferenz nach langen Diskussionen zugestimmt, nicht ohne jedoch ihrem Unmut über die Vorgehensweise der Regierung mehr als deutlich Ausdruck zu verleihen. Das Vertrauen in die Regierung war auf jeden Fall zu Recht sehr stark angekratzt.

Mit seiner Zustimmung für eine zeitliche Verschiebung des Gehälterabkommens um zwei Jahre leistete der öffentliche Dienst, nicht zuletzt aufgrund seines besonderen Verhältnisses zu seinem Arbeitgeber Staat und im Interesse des Landes, letztendlich einen deutlich sichtbaren Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen und, für die CGFP am Wichtigsten, zum Erhalt des sozialen Friedens, im Interesse aller. Auf der anderen Seite stand aber auch fest, dass mit der Unterzeichnung dieses Zusatzabkommens bis zum Ende seiner Laufzeit die von Regierungsseite kurzzeitig öffentlich infrage gestellten sozialen Errungenschaften der öffentlich Bediensteten, insbesondere das 13. Monatsgehalt, längerfristig abgesichert blieben. Außerdem sah die CGFP die Entwicklung der Staatsfinanzen bis 2015 nicht so dramatisch wie von Regierungsseite befürchtet und pochte deshalb auch auf eine Vorbehaltsklausel, die Nachverhandlungen vorsehe, sobald die tatsächlich erzielten Werte die zu jenem Moment vorgelegten Prognosen überstiegen. Ohne diesen wichtigen Zusatz hätte die Vorständekonferenz dem Konsenspapier niemals zugestimmt.

Diese Texte wurden am 26. Juli 2012 auf den Instanzenweg geschickt. Eines war auf jeden Fall klar: Es war ohne Zweifel die damalige Regierung, die eine grundlegende Reform des Beamtendienstrechts eingefordert hatte. Es waren auch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament, die eine solche Reform erst möglich gemacht haben. Darüber hinaus wurde die Regierung in ihrem Vorhaben von fast allen Oppositionsparteien unterstützt, was unserer Sache sicher nicht dienlich war.

Das sogenannte „Zukunftspak“

Doch auch nach der Hinterlegung im Parlament blieben Nachbesserungen erforderlich, war doch insbesondere die zugesagte automatische Beförderung im neu einzuführenden „niveau supérieur“ nicht klar festgelegt.

Ende April kam es zu einer für uns unerwarteten Regierungsumbildung: Der bis zu jenem Zeitpunkt für den öffentlichen Dienst zuständige Minister wechselte zum Europäischen Gerichtshof und übergab sein Amt an die bis dahin delegierte Ministerin.
Im Mai wurde ein Dringlichkeitsschreiben der CGFP an die Regierung gerichtet, denn weder bei den Automatismen noch bei der erzielten Regelung zur Berechnung der Entschädigungen während der „Stage“-Zeit (nicht mehr berechnet aufgrund des eigentlichen Einstiegsgehaltes, sondern auf einer offensichtlich niedrigeren Ebene), waren die Ungereimtheiten beseitigt worden.

Die gleichzeitig angekündigten gewerkschaftlichen Aktionen führten dann schlussendlich im Juni 2013 zu einem Einlenken der Regierung beim überaus wichtigen Punkt „Automatismen“. Dem folgte ein sehr kritisches Gutachten der Berufskammer der Beamten und Angestellten im Staatsdienst, bevor im Zuge der SREL-Affäre vorgezogene Parlamentswahlen für den 20. Oktober angekündigt wurden.

Der Ausgang der Wahlen ist hinlänglich bekannt und nach den Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung kam es Anfang Januar 2014 zum Antrittsbesuch beim neuen für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister. Dies erfolgte fast zeitgleich mit der Vorstellung des Gutachtens des Staatsrates zu dem aus mehreren Gesetzesvorlagen bestehenden Reformpaket für den öffentlichen Dienst. Das Gutachten war vernichtend, beinhaltete es doch mehr als hundert formelle Einwände, einige davon rein technischer, andere jedoch grundsätzlicher Natur.

Daraufhin begannen am 12. Februar 2014 erneut Verhandlungen mit dem zuständigen Minister, der das Reformpaket von der vorherigen Regierung geerbt hatte. Die Verhandlungen führten Mitte März zu weiteren positiven Änderungen an den Reformvorhaben. Zu den wesentlichen Verbesserungen gehören eine stark vereinfachte Bewertungsform der öffentlich Bediensteten – nach der Anwärterzeit nur noch zwei- bis dreimal während der Laufbahn – sowie eine deutliche Anhebung der Berechnungsgrundlage für die Entschädigung während des dritten Ausbildungsjahres.

So weit, so gut, wäre da nicht bei der Vorstellung des sogenannten „Zukunftspak“ neben den für alle natürlichen Personen gültigen (Spar-)Maßnahmen eine ganz spezifische, ausschließlich für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten geltende Maßnahme gewesen, die zu keinem Moment mit der CGFP verhandelt worden war und so zu einem regelrechten Vertrauensbruch mit der Regierung führte, und dies noch bevor die Reformtexte im Parlament überhaupt verabschiedet worden waren.

Kurz vor dem 24. März 2015, als das Parlament die Reformen im öffentlichen Dienst absegnete, hatte die Regierung damit begonnen, eine regelrechte Salamitaktik anzuwenden, um auch in sektoriellen Bereichen beim Staat über all die Jahre erzielte gewerkschaftliche Errungenschaften abzubauen. Die CGFP konnte dieser Entwicklung keinesfalls teilnahmslos gegenüberstehen, wurden doch hier Präzedenzfälle für weiterreichende Verschlechterungen in anderen Bereichen geschaffen.

Das Fazit fiel damals ganz deutlich aus: Da die Regierung in der vorherigen Legislaturperiode fest dazu entschlossen war, Sozialabbau im öffentlichen Dienst zu betreiben, konnte das Schlimmste durch den unermüdlichen Einsatz der CGFP verhindert werden. Dennoch, eine „historische“ Reform, im Sinne einer konsequenten Verbesserung des Dienstes am Bürger – denn genau darum müsste es im Endeffekt ja gehen – und im Interesse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, sah unserer Meinung nach immer noch grundlegend anders aus.

Kurz darauf, am 28. April, kam es zu einem gemeinsamen Treffen mit Staatsminister Bettel und dem Minister des öffentlichen Dienstes. Mit dabei im Gepäck: eine deutliche Aufforderung des Nationalvorstandes, dass weitere, zusätzliche Einschnitte im öffentlichen Dienst strikt abgelehnt werden.

Der letzte Teil der Trilogie wird in der morgigen Ausgabe publiziert.


Der Autor dieses Beitrages, Romain Wolff*, ist seit Dezember 2016 Präsident der Beamtengewerkschaft CGFP.