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„Lëtzebuerger Déiereschutzliga“ plant Gnadenhof für Vierbeiner

„Lëtzebuerger Déiereschutzliga“ plant Gnadenhof für Vierbeiner

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1908 wurde die „Lëtzebuerger Déiereschutzliga“ gegründet. Neben Kleintieren soll in Zukunft auch den größeren Vierbeinern eine Notunterkunft geboten werden.

1908 wurde die «Lëtzebuerger Déiereschutzliga» gegründet. Neben Kleintieren soll in Zukunft auch den größeren Vierbeinern eine Notunterkunft geboten werden.

Die «Lëtzebuerger Déiereschutzliga Asbl.» hat sich 2017 mit rund 110 Fällen wegen nicht artgerechter Tierhaltung beschäftigt. «Wir warten darauf, dass Urteile in solchen Fällen schneller gesprochen werden», forderte Präsident Luss Bildgen am Dienstag bei der Generalversammlung. Die beschlagnahmten Tiere säßen sehr lange im Heim fest, bevor feststehe, was mit ihnen passieren würde. Von der Anzeige bis zum Urteilsspruch verginge meistens über ein Jahr. 2017 saßen 22 beschlagnahmte Hunde im Tierasyl.

Das letzte Jahr sei von Warten geprägt gewesen, so Bildgen weiter. Zum einen wurde auf das neue Tierschutzgesetz gewartet und zum anderen darauf, dass das Hundegesetz von 2008 überarbeitet wird. Und sie warteten – diese Bemerkung war an die Gemeindevertreter gerichtet – auf den fälligen Anschluss an den Boulevard de Kockelscheuer, damit der Zugang zum Tierheim einfacher wird.

Der Liga gehört das nationale Tierasyl in Gasperich. 2017 hat das Tierheim 466 Hunde aufgenommen. 233 haben ein neues Zuhause gefunden.

2017 war dennoch ein gutes Jahr, auch in finanzieller Hinsicht. Deswegen könne die «Déiereschutzliga» nun neue Projekte ins Auge fassen. «Wir bekommen neben Hunden und Katzen viele größere Tiere wie Pferde und Esel», erklärte der Präsident. Es fehle jedoch momentan an Unterbringungsmöglichkeiten.

Als Übergangslösung sei nun eine Wiese angemietet worden, doch das reiche nicht aus. Die Mitarbeiter sind auf der Suche nach einem alten Bauernhof, der zum Gnadenhof ausgebaut werden könnte.

Die anwesenden Vertreter der Veterinärinspektion unterstützten diese Idee. Mit dem neuen Tierschutzgesetz bekomme das Gericht die Handhabe, die Tiere im Falle einer Notmaßnahme frühzeitig freizugeben. Somit müssen diese nicht unnötig lange im Heim sitzen, sagte Félix Wildschutz, Leiter der Veterinärinspektion. Er teilte zudem mit, dass eine Kampagne ausgearbeitet wurde, um das neue Gesetz der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Auch eine Internetseite rund um den Tierschutz soll eingerichtet werden.

 

 

Franz
8. Juni 2018 - 16.28

Endlich einmal eine gute Nachricht. Ich hoffe, dass sich schnell und problemlos ein alter Bauernhof adaptieren lässt!

Leila
8. Juni 2018 - 7.20

Erfreuliche Nachricht, wenngleich schon längst fällig!