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Schweiz bewilligt Rechtshilfe

Schweiz bewilligt Rechtshilfe
(dpa)

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Im Kachelmann-Prozess kann das Mannheimer Landgericht voraussichtlich eine Zeugin in der Schweiz vernehmen, die nicht in Deutschland aussagen will.

Die Staatsanwaltschaft in Zürich habe dem Rechtshilfeersuchen des Mannheimes Gerichts stattgegeben, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Mittwoch am Rande des 23. Verhandlungstages. Die Frau kann allerdings innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen die Entscheidung der Schweizer Behörde einlegen.

Das Magazin «Focus» hatte Anfang Dezember eine neue angebliche Belastungszeugin aus der Schweiz präsentiert, die nicht vor Gericht aussagen wollte. Eine Befragung der Frau wäre laut Oltrogge nicht öffentlich. Der Prozess gegen den prominenten Wetterkundler Jörg Kachelmann war am Mittwoch nach vier Wochen weitergegangen. Er soll seine Ex-Freundin vergewaltigt haben. Kachelmann bestreitet die Tat.