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Das soziale Netz bei Arbeitsunfällen

Das soziale Netz bei Arbeitsunfällen

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LUXEMBURG - Wer einen Unfall bei der Arbeit hat, kann auf Leistungen seitens der Unfallversicherung rechnen. Sie wurde im vergangenen Jahr reformiert.

Die Unfallversicherung ist eine der ältesten Sozialversicherungen. Sie entstand zu einer Zeit, als schwere Unfälle in Bergwerken und Industriebetrieben auf der Tagesordnung standen, die Betroffenen über kein anderes soziales Netz verfügten. 2010 wurde die Versicherung einer grundlegenden Reform unterzogen. Doch anders als die Diskussion um die Gesundheitsreform verlief die Debatte ausschließlich unter Fachleuten. Dabei betrifft auch sie jeden Beschäftigten, jedes Unternehmen. Weshalb die Neuerungen am Mittwochmorgen von Sozialminister Mars di Bartolomeo vorgestellt wurden.

Insbesondere die Betriebe verspürten die Reform sofort, wurde doch der Beitragssatz vereinheitlicht. Bisher zahlten Unternehmen mit großem Unfallrisiko wesentlich mehr als andere. Der Dachdeckerbetrieb musste 6 Prozent der Gehältermasse zahlen, die Bank 0,45 Prozent. Nun gilt der einheitliche Satz von 1,15 Prozent. Um die Betriebe zu ermuntern, in Arbeitsschutz zu investieren, ist ein Bonus-Malus-System vorgesehen, das bis zu 50 Porzen des Basissatzes gehen kann. Die Unfallversicherung wird ausschließlich von den Unternehmen finanziert.

Neue Rechte

Den Beschäftigten bringt die Reform neue Rechte auf Entschädigung im Falle eines Unfalls. So kann der Betroffene für erduldete Schmerzen oder für ästhetische Folgen des Unfalls entschädigt werden. Die Entschädigung soll nicht den unmittelbaren Einkommensverlust kompensieren. Das übernimmt die Unfallrente, deren Betrag von der Schwere des Unfalls oder der Arbeitsunfähigkeit abhängt.

Freuen dürften sich die Versicherten über die neue Regelung zur Vergütung des Materialschadens am Auto, der bei einem Wegeunfall entstand. Bisher musste der Verunfallte einen Körperschaden vorweisen. Die Entschädigung war überdies auf das 2,5-fache des Mindestlohns beschränkt, derzeit rund 4.400 Euro. Nun wird der Betrag für Schadenersatz auf maximal das 5- bis 7-fache des Mindestlohns angehoben, je nachdem ob der Unfall sich auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit ereignete. Gestrichten wurde die Körperschadensregelung. Als Gegenleistung gilt jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2/3 des Mindestlohns, derzeit 1.172 Euro.

Weitere Details unter Association d’Assurance contre les Accidents