Das Nichtraucherschutzgesetz der schwarz-gelb-grünen Landesregierung sei verfassungskonform, urteilte das Gericht am Montag. Die Übergangsregelung für besonders betroffene Gastwirte sei ausreichend. Das Gesetz sieht vor, dass von Dezember an in keiner Gaststätte an der Saar mehr gequalmt werden darf.
Es war auf Betreiben der Grünen vor rund einem Jahr im Landtag verabschiedet worden und sollte ursprünglich bereits von Juli 2010 an umgesetzt werden. Der Verfassungsgerichtshof hatte seine Umsetzung aber per Eilentscheidung gestoppt. Geklagt hatten mehrere Gastwirte, die durch die Neuregelung ihre Existenz bedroht sehen. Das Gesetz sieht für saarländische Gastronomiebetriebe ein ähnlich striktes Rauchverbot wie in Bayern vor.
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