Am 12./13. Januar 2011 flatterte Hunderten Studenten der Bescheid des Luxemburger Hochschul-Ministeriums zu. Sie hätten keinen Anspruch auf eine staatliche Studienförderung. Der Grund: Sie leben nicht in Luxemburg. Betroffen sind Studenten, die noch bei ihren Eltern angemeldet sind. Diese arbeiten zwar in Luxemburg, wohnen jedoch in Belgien, Frankreich oder Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2010 bekommen nur in Luxemburg angemeldete Studenten Börsen und zinsverbilligte Studiendarlehen.
Am Donnerstag lief die Frist für einen Einspruch gegen die ministerielle Entscheidung beim Verwaltungsgericht ab. In den letzten drei Monaten reichten 61 Studenten mit Hilfe der Vereinigungen „Solidarité Frontaliers Européens“ (SFE) und „Association des Frontaliers au Luxembourg“ (A.F.A.L.) ihren Rekurs beim Verwaltungsgericht in Luxemburg ein. Bereits Anfang März waren 32 Rekursanträge eingebracht worden.
207 Dossiers
Einspruch haben Betroffene auch über den OGBL erhoben. 207 Dossiers, die 250 Studenten betreffen, seien in der Prozedur, so OGBL-Sprecher Mil Lorang auf unsere Anfrage hin. Die Prozedur der Gewerkschaft sieht zuerst entsprechende Schritte beim Minister vor. Gelingt es nicht, den Staatsvertreter umzustimmen, geht es aufs Gericht. Der LCGB soll seinerseits 158 Fälle beim Verwaltungsgericht gemeldet haben.
Luxemburg hatte 2010 die Ausbezahlung des Kindergeldes auf 18 Jahre beschränkt. Kompensiert wird der Ausfall durch großzügigere Studienbeihilfen. Um in den Genuss der Börse zu kommen, muss der Student mindestens fünf Jahre in Luxemburg gelebt haben. Für Georges Gondon, Sprecher von SFE und A.F.A.L., handelt es sich bei den Studienbeihilfen um eine soziale Stützmaßnahme wie das Kindergeld. Sie sei folglich auch den Grenzgänger-Kindern geschuldet.
Die beiden Vereinigungen haben auch bei der EU-Kommission interveniert. Sie soll die Luxemburger Gesetzgebung vom Europäischen Gerichtshof prüfen lassen, fordern sie.
Zu Demaart
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