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Plädoyers der Anklage

Plädoyers der Anklage
(dpa)

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Hat der Wettermoderator Kachelmann seine Ex-Geliebte vergewaltigt oder nicht? Für die Staatsanwaltschaft scheint die Sache klar zu sein. Am 18. Mai halten die Vertreter der Anklage ihre Plädoyers.

Im spektakulären Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann haben nach 41 Verhandlungstagen Staatsanwaltschaft und Nebenklage das Wort. An diesem Mittwoch (18. Mai) werden die Vertreter der Anklage, Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner, ihre Plädoyers vor dem Landgericht Mannheim halten. Sie dürften eine Verurteilung des 52-jährigen Schweizers wegen Vergewaltigung fordern. Mit Spannung wird erwartet, welches Strafmaß die Staatsanwälte beantragen. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. Dies wird mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft.

Laut Anklage soll Kachelmann in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine ehemalige Geliebte mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt haben soll. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.

Spurenlage nicht eindeutig

Die Spurenlage ist alles andere als eindeutig, rechtsmedizinische Gutachten nähren Zweifel an den Aussagen der Frau über den angeblichen Tathergang. Zudem hatte die Ex-Geliebte zum Teil falsche Angaben zur Vorgeschichte der angeblichen Tat gemacht, die sie erst später korrigierte. Entscheidend für die Bewertung der Ereignisse sei jedoch die Gesamtschau, argumentierten die Staatsanwälte immer wieder.

Bei den Plädoyers wird das Team der Anklage durch Staatsanwalt Werner Mägerle vertreten. Das hat rechtliche Gründe: Da Oltrogge und Gattner auch als Zeugen befragt wurden, dürfen sie alles, was mit ihrem eigenen Zeugenauftritt zusammenhängt, nicht selbst im Rahmen des Plädoyers vor Gericht würdigen.

Verteidigung spricht am 24. Mai

Anwalt Thomas Franz als Vertreter der Nebenklage soll im Anschluss an die Staatsanwälte sein Plädoyer halten. Franz agierte während der öffentlichen Verhandlungen sehr zurückhaltend, allenfalls forderte er den Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Intimsphäre der Ex-Geliebten zu schützen. Am 24. Mai sind die Plädoyers der Verteidigung geplant, am 31. Mai will die Strafkammer ihr Urteil verkünden.