Zur Begründung hieß es vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, die Tätigkeit der Notare sei keine Ausübung öffentlicher Gewalt. Daher sei der Vorbehalt der eigenen Staatsangehörigkeit eine unzulässige Diskriminierung. In Luxemburg, Belgien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Griechenland ist der Notarberuf bislang den eigenen Staatsbürgern vorbehalten.
" class="infobox_img" />Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
In Luxemburg wurde das Urteil zur Kenntnis genommen. Äussern wollte man sich dazu allerdings noch nicht. Man wolle das Urteil des Europäischen Gerichtshof zusammen mit dem Justizministerium analysieren, heißt es. In Luxemburg gibt es 35 Notare.
Luxemburger Justiz gefragt
Die EU-Kommission hatte gegen die Beschränkungen in den sechs EU-Länder vor dem höchsten EU-Gericht geklagt, da Menschen nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt werden dürften.
Die EU-Richter können die Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten nicht ändern. Das müssen die Länder nach dem Urteil nun selbst tun. Bisher ist es in Luxemburg so, dass nur ein Luxemburger Notar werden kann.
Zu Demaart
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