Dienstag16. Dezember 2025

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Piloten dürfen nicht mit 60 in die Zwangsrente

Piloten dürfen nicht mit 60 in die Zwangsrente
(dpa)

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Piloten dürfen nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze ist laut einem EU-Urteil unverhältnismäßig und nicht notwendig.

Piloten dürfen nach einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Dies stelle eine Diskriminierung wegen des Alters dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache 447/09). Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein.

Geklagt hatten drei Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Nun muss die Lufthansa ihren Tarifvertrag mit der Pilotengewerkschaft Cockpit ändern. Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage stellen.

Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz, das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet. Zwar sei es möglich, bei Berufen, für die besondere körperliche Fähigkeiten notwendig seien, Auflagen zu machen. Doch da internationale Behörden Piloten bis zum Alter von 65 Jahren als fit genug ansähen, müsse dies auch für Deutschland gelten.