Für den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat die Plagiatsaffäre um seine Doktorarbeit keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen den CSU-Politiker gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte, musste Guttenberg in Abstimmung mit dem Amtsgericht Hof 20 000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht.
In der Doktorarbeit seien 23 Passagen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße gefunden worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber marginal.
Unbestraft davongekommen
«Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt», teilten Guttenbergs Anwälte mit. Dieser war wegen der Affäre zurückgetreten und lebt inzwischen mit seiner Familie in den USA. Erst am Wochenende hatte er sich auf einer Sicherheitskonferenz in Kanada auf dem politischen Parkett zurückgemeldet.
Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Urheberrecht waren 199 Strafanzeigen in Hof eingegangen. Allerdings stammte nach Angaben der Staatsanwaltschaft lediglich eine von einer betroffenen Rechteinhaberin. Monatelang durchforsteten demnach Polizisten und Staatsanwälte Guttenbergs rechtswissenschaftliche Abhandlung unter dem Titel «Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU».
Titel aberkannt
Guttenberg hatte sein Amt als Verteidigungsminister in Folge der Affäre im März nach vergeblichen Rechtfertigungsversuchen verloren. Es hatte sich herausgestellt, dass er zahlreiche Passagen seiner Doktorarbeit von anderen Autoren übernommen hatte, ohne dies kenntlich zu machen. Die Universität Bayreuth hatte ihm Vorsatz bescheinigt und den Doktortitel aberkannt. Man werde die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren, sagte ein Sprecher der Hochschule am Mittwoch. Für die Universität sei der Fall bereits abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, «ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages» vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter. Immer wieder waren Vorwürfe laut geworden, Guttenberg habe beim Verfassen seiner Doktorarbeit die Hilfe der Bundestags-Wissenschaftler in Anspruch genommen.
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