Nichts Neues im Dossier um die Studienbeihilfen für die Kinder von Grenzgängern. Nur wer seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg lebt, hat Anrecht auf eine Studienbörse für sein Studium an der Uni Luxemburg oder an einer Hochschule im Ausland. Davon ausgeschlossen sind die Kinder der Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten.
Hochschulminister François Biltgen traf am Montag EU-Sozialkommissar László Andor in Brüssel – auf Initiative der Regierung. Das Gespräch habe die Regierung bereits am 22. Dezember beantragt , betonte Ministeriumssprecher Jeannot Berg dem Tageblatt. Die Gewerkschaften haben bereits vor Monaten bei der EU-Kommission gegen das Gesetz vom 26. Juli 2010 geklagt.
Einer Mitteilung des Hochschulministeriums zufolge sei die Gesetzgebung über die Studienbeihilfen nicht Bestandteil der Sozialgesetze. Der Bezug zu Familienzulagen wie etwa das Kindergeld sei unzulässig. Die Gewerkschaften sind da gegenteiliger Ansicht. Weshalb sie Studienbörsen auch für Grenzkinder einfordern, die bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld aus Luxemburg beziehen.
Börsensystem gefährdet
Biltgen verteidigte in Brüssel die bereits von Premierminister Jean-Claude Juncker in einem Brief an Belgiens Vizepremierminister Didier Reynders vorgebrachte Überlegung, dass die neue Regelung vor allem dazu dienen soll, die Zahl der Luxemburger Hochschulabsolventen in der Volkswirtschaft von derzeit 25 auf 40 Prozent anzuheben. Das Luxemburger Börsensystem sei gefährdet, sollte die EU-Kommission darauf bestehen, die Residenzklausel aus dem Luxemburger Gesetz zu streichen. Nur Studenten, die ihren Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg haben, können die Studienbeihilfen beanspruchen.
Die Regierung sei dennoch an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, heißt es. Diese dürfe sich jedoch nicht im Bereich der Sozialpolitik ansiedeln. Sollte es zu keiner ausgehandelten Lösung kommen, müsste der Europäische Gerichtshof entscheiden, so das Hochschulministerium.
Zu Demaart
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