Dem 28-jährigen Hauptbeschuldigten aus Diekirch wurde nicht nur Brandstiftung, sondern auch Versicherungsbetrug vorgeworfen. Seine gleichaltrige Frau musste sich ebenfalls wegen Versicherungsbetrugs vor dem Berufungsgericht verantworten.
Am 15. Oktober 2009 soll der Mann in seinem eigenen Haus einen Brand gelegt haben. Das Haus war zu der Zeit nicht vom Ehepaar bewohnt. Bei dem Haus handelte es sich um ein Reihenhaus in der rue Clairefontaine in Diekirch. Der erste Stock sowie der Dachboden wurden durch das Feuer komplett zerstört.
Haftstrafe und Freispruch
In erster Instanz wurde die Frau freigesprochen, doch die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Der Rechtsanwalt des 28-Jährigen forderte Freispruch, weil die Beweise für eine Brandstiftung nicht eindeutig seien.
Die Generalstaatsanwaltschaft forderte zehn Jahre Haft für den Hauptbeschuldigten und eine Haftstrafe von 18 Monaten für seine Ehefrau. Der Mann wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zehn Jahren, davon sechs auf Bewährung, verurteilt. Seine Frau wurde erneut freigesprochen.
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