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Biltgen gegen «Tourismus der Studienbörsen»

Biltgen gegen «Tourismus der Studienbörsen»
(dpa)

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Die Luxemburger Regierung sieht keine Diskriminierung der Grenzgänger durch die aktuelle Gesetzgebung bei Studienbörsen. François Biltgen spricht sich in Brüssel gegen einen "Tourismus der Studienbörsen" aus.

Das Recht zur Vergabe von Studienbörsen stehe exklusiv Luxemburgs Hochschulpolitik zu, so die Regierung in einer Pressemitteilung am Freitag. Studienbeihilfen gelten nach Luxemburger Recht nur für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg haben. Damit wird der Status des Studenten an das Land geknüpft. Eben diese Bedingung wird von der Europäischen Kommission angekreidet. Der Student soll nach Ansicht der Kommission nicht als „autonomer Erwachsener“ gewertet werden, sondern als „Kind seiner arbeitenden Eltern“. Kinder von Grenzgängern wären somit von Luxemburger Studienbeihilfen ausgeschlossen.

François Biltgen, Luxemburgs Hochschul- und Forschungsminister zeigt sich am Freitag bei der Sitzung des Erziehungsrates in Brüssel keineswegs damit einverstanden. „Dies würde jene, laut Luxemburger Gesetz festgelegte, ‹Bedingung des Wohnsitzes› für nichtig erklären. Dadurch würde man einen ‹Tourismus bei den Studienbörsen› hervorrufen“, so Biltgen. „In diesem Falle würden die Studienbeihilfen zur unzumutbaren Belastung für das Budget des Luxemburger Staates werden.“

Neue Maßnahmen

Würde sich die Europäische Kommission durchsetzen, dann sei es dies eine Aufforderung an die Luxemburger Regierung, neue Maßnahmen zu ergreifen, so Biltgen. Diese hätten dann Auswirkungen sowohl auf die Höhe der Börse, als auch auf die Vergabebedingungen. Dazu gehöre auch die „Portabilität“ der Beihilfe.

Hintergrund ist eine Neuregelung zur Studienbeihilfe, die im Oktober 2010 in Kraft trat. Sie sieht vor, dass nur Studenten, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben, in den Genuss von Stipendien kommen.

Grenzgänger-Kinder sind damit ausgeschlossen. Sie haben auch keinen Anspruch auf Kindergeld nach 18 Jahren. Seit 2010 haben sich Hunderte von Betroffenen an das Verwaltungsgericht in Luxemburg gewandt und Einspruch gegen die neue Stipendienregelung eingelegt. Die EU-Kommission sieht hier eine klare Benachteiligung und droht mit einer Klage. Die Gewerkschaft OGBL hatte bereits an die Regierung appelliert, das Gesetz zu ändern und es in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen zu bringen.

Dennoch freute sich Biltgen am Freitag über die Zustimmung einiger Minister im „Europäischen Erziehungsrat“. Diese hätten seine Ansichten unterstützt und baten um eine vertiefte Debatte zu dem Thema.