„Es gibt keinen Plan B und es ist unmöglich, zurück zu rudern ohne die Hochschulpolitik in Frage zu stellen“, so Luxemburgs Hochschul- und Forschungsminister François Biltgen am Montag. Dabei geht es um die Neuregelung zur Studienbeihilfe, die im Oktober 2010 in Kraft trat. Sie sieht vor, dass nur Studenten, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben, in den Genuss von Stipendien kommen.
18 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Regelung, erläutert Minister François Biltgen am Montag den Abgeordneten einige Zahlen zum Gesetz. Von 2008 auf 2009 stieg die Zahl der Börsen von 3600 auf 13.600. Dabei waren 23 Prozent der Begünstigten Luxemburger, 22 Prozent Deutsche, 20 Prozent Belgier, 15 Prozent Franzosen, 8 Prozent Briten, gefolgt von Österreichern, Schweizern, Portugiesen und Spaniern. Dabei belief sich die Gesamtsumme der ausgezahlten Beihilfen 2008/2009 auf 14,8 Millionen Euro. Im Studienjahr 2011/12 wurden 83,8 Millionen ausgezahlt, sechsmal mehr.
Abgelehnt
Im Studienjahr 2011/12 wurden insgesamt 375 Anfragen (2,6 Prozent) abgelehnt, meist wegen Nichteinhalten von Fristen oder zu schlechten Noten. Bei 14 Anfragen handelte es sich um sogenannte Härtefälle (schwere Krankheit, Behinderung oder schwierige soziale Situation). Acht wurden angenommen, eine steht noch auf der Kippe.
Grenzgänger-Kinder sind mit der neuen Regelung von 2010 von den Studienbeihilfen ausgeschlossen. Sie haben auch keinen Anspruch auf Kindergeld nach 18 Jahren. Seit 2010 haben sich 764 Betroffene an das Verwaltungsgericht in Luxemburg gewandt und Einspruch gegen die neue Stipendienregelung eingelegt. Biltgen erinnerte am Montag nochmals daran, dass eine Vergabe der Beihilfen an sämtliche Studenten, die eine solche anfragen, eine untragbare finanzielle Last für den Staatshaushalt bedeuten würde. Dies könne die Hochschulpolitik Luxemburgs in Gefahr bringen, so Biltgen weiter.
Abwarten
Der Europäische Gerichtshof prüft zurzeit, ob die Luxemburger Regelung von 2010 konform mit der europäischen Gesetzgebung ist. Am 11. Mai stand die Luxemburger Regelung beim „Europäischen Erziehungsrat“ in Brüssel auf der Tagesordnung. Biltgen hatte damals mit der Neuregelung keine Diskriminierung der Grenzgänger gesehen. Er hatte sich in Brüssel gegen einen „Tourismus der Studienbörsen“ ausgesprochen.
Studienbeihilfen gelten nach neuem Luxemburger Recht nur für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg haben. Damit wird der Status des Studenten an das Land geknüpft. Eben diese Bedingung wird von der Europäischen Kommission angekreidet. Der Student soll nach Ansicht der Kommission nicht als „autonomer Erwachsener“ gewertet werden, sondern als „Kind seiner arbeitenden Eltern“. Kinder von Grenzgängern sind somit von Luxemburger Studienbeihilfen ausgeschlossen.
Biltgen hatte sich über die Zustimmung einiger Minister im „Europäischen Erziehungsrat“ gefreut. Die Debatte zum Thema sollte auf Empfehlung einiger Minister weitergeführt werden.
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