Nach dem Freispruch im Mordprozess um den Tod von Lolita Brieger hat die Staatsanwaltschaft Trier Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Antrag sei beim Landgericht eingereicht worden, über die Revision entscheide dann der Bundesgerichtshof, sagte Oberstaatsanwalt Ingo Hromada am Mittwoch. Noch läge kein schriftliches Urteil vor – erst danach werde die Revision schriftlich begründet. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über den Antrag der Staatsanwaltschaft berichtet.
Das Landgericht Trier hatte den Landwirt aus der Eifel am Montag zwar vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe jedoch seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, erklärte die Richterin. Weil Totschlag in diesem Fall bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden (Az.:8032 Js 4676/87.1 Ks). Die Leiche der damals 18-jährigen Lolita war auf einer Müllkippe im nordrhein-westfälischen Frauenkron verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden.
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