Der Staatsrat begründete seine Entscheidung damit, dass sich die zukünftige Frau des Erbgroßherzogs mit der luxemburgischen Nationalität noch stärker mit ihrer Rolle als Gattin und mit dem luxemburgischen Volk identifizieren werde.
Zur Prozedur meinte der Rat, dass diese legitim sei, da die Regierung entsprechend Artikel acht, Absatz zwei des Nationalitätengesetzes das Recht habe, die Nationalität ohne vorherige Anfrage vorzuschlagen.
Kritik
Einzig am Titel der Gesetzesvorlage übte der Staatsrat Kritik. Er schlägt vor, dass dieser zu „projet de loi accordant la nationalité luxembourgeoise à Madame la Comtesse Stéphanie de Lannoy“ geändert wird.
Heute Mittwoch wird sich der zuständige Parlamentsausschuss mit der Vorlage beschäftigen und einen Berichterstatter ernennen.
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