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EU-Kommission knüpft sich Apple-Garantie vor

EU-Kommission knüpft sich Apple-Garantie vor
(dpa-Archiv)

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Verbraucherschützer aus Luxemburg ärgert es schon lange, jetzt wird die EU-Kommission aktiv. Brüssel nimmt die Garantiepolitik von Apple ins Visier. Dessen Geschäftspraxis verstoße gegen EU-Recht, lautet der Vorwurf.

Apple droht wegen seiner Garantiepolitik jetzt auch Ärger mit der EU-Kommission. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten schriftlich über Versäumnisse des Unternehmens informiert. In dem Brief schreibt Reding: «Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.» Ähnlich irreführende Informationen hätten sie auf Internetseiten gestellt.

Der Luxemburger Verbraucherschutz (ULC) hatte bereits im März die Garantiefristen von Apple als «gesetzeswidrig» kritisiert. Darüber hinaus gab es scharfe Kritik an die darin inbegriffenen Leistungen. Im Fall eines Defekts nimmt sich Apple das Recht vor zu entscheiden, ob das Gerät repariert, umgetauscht oder der Kunde den Kaufpreis zurückerstattet bekommt. Dieses Recht, so die Verbraucherschützer aus Luxemburg, liege aber ganz klar beim Kunden und nicht beim Unternehmen.

Jetzt müssten die Mitgliedsstaaten aktiv werden und – basierend auf ihren nationalen Vorgaben – gegen Apple vorgehen.

«Apple (Don’t) Care»

Bei Apple gibt es eine einjährige Garantie, die mit «Apple Care» je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann. Dies reicht nach Ansicht Redings nicht aus. Das EU-Recht verpflichte Hersteller zu einem zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Er gilt für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch wenn sie erst später bemerkt werden. Bei der freiwilligen Garantie geht es hingegen um Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten.

«Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht ein automatisches und kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben», schreibt die EU-Kommissarin.

Hohe Strafzahlungen

Apples Vorgehen wird schon lange von Verbraucherschützern angeprangert. Europäische Verbraucherschutzorganisationen aus elf Ländern haben sich nach Worten Redings bei der EU-Kommission beschwert. Sie warfen dem iPhone-Konzern zuletzt im März vor, prominent für die kostenpflichtige Garantieverlängerung «Apple Care» zu werben, aber ungenügend über den gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch zu informieren. Im vergangenen Dezember musste Apple deswegen bereits eine Strafe von 900 000 Euro in Italien an den Marktregulierer AGCM zahlen.

Apple klärt über die Regelungen zu Garantie und Gewährleistung inzwischen in einer Tabelle auf seiner Website auf.