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Forderungen des Staatsanwalts bestätigt

Forderungen des Staatsanwalts bestätigt

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Im Februar 2011 überfielen zwei Jugendliche vor einer Gaststätte in den Rives de Clausen einen Besucher und schlugen ihm drei Zähne aus. Am Mittwoch wurde das Urteil gesprochen.

Am Mittwoch fiel vor der 13. Strafkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg ein Urteil in einem Prozess in dem zwei Jugendlichen vorgeworfen wird im Februar 2011 eine Schlägerei in den Rives de Clausen verursacht zu haben.

Die Jugendlichen sollen das Opfer so schwer verletzt haben, dass es mehrere Zähne verlor. Die Verteidigung unterstrich während des Prozesses, dass seine Mandanten nur jugendlicher Leichtsinn im Kopf hatten und forderte den Freispruch. Die Angeklagten selbst konnten sich laut eigenen Aussagen nicht mehr an den Vorfall erinnern, da sie unter starkem Alkoholeinfluss standen.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den einen eine Haftstrafe von einem Jahr und für den anderen eine gemeinnützige Arbeit. Am Mittwoch, fiel das Urteil und die Richter entschieden sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft nachzukommen. Für den einen ein Jahr Haft und für den anderen 100 Stunden soziale Arbeitsstunden. Zudem müssen die Beschuldigten rund 7.000 Euro für die Zähne des Opfers und 6.000 Euro Schadensersatz zahlen.