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Junge soll für fünf Jahre in Haft

Junge soll für fünf Jahre in Haft
(dpa-Archiv)

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Bösartiger Klatsch auf Facebook endete für eine 15-Jährige im Verhängnis. Zwei Jugendliche sollen den Mord an dem Mädchen geplant haben. Ein Junge soll den Killer beauftragt haben und deshalb für fünf Jahre ins Gefängnis.

Der mutmaßliche Auftraggeber des sogenannten Facebook-Mordes soll für fünf Jahre ins Gefängnis. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Montag in Arnheim. Der Angeklagte gemeinsam mit seiner damaligen Freundin den Killer mit der Tötung der 15-jährigen Winsie beauftragt, weil das Mädchen auf Facebook Gerüchte verbreitet haben soll. Winsie war im Januar in Arnheim erstochen worden. Der Mord hatte in den Niederlanden Entsetzen ausgelöst.

Es ist unvorstellbar, kaltblütig und eiskalt, dass Teenager einen Mordplan aushecken, um einen Streit zu beenden, hieß es im Plädoyer der Anklage. Für die Ex-Freundin des heute 18 Jahre alten Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft bereits am Freitag fünf Jahre Haft gefordert. Beiden mutmaßlichen Auftragsmörder soll zudem eine Zwangstherapie auferlegt werden.

Urteilsspruch im November

Der 15-jährige Auftragsmörder war bereits im September zur Höchststrafe für jugendliche Straftäter in den Niederlanden verurteilt worden: Ein Jahr Jugendgefängnis und drei Jahre Zwangstherapie.

Die beiden mutmaßlichen Auftraggeber waren zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls minderjährig. Da es aber um eine so schwerwiegende Tat gehe, sollen sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt werden. Das Urteil gegen beide ist für den 12. November vorgesehen.

Bewusst über Konsequenzen

Der Angeklagte gab zu, dass er Kontakt zu dem Täter aufgenommen hatte. Seine Ex-Freundin habe ihn unter Druck gesetzt. «Ich hatte keine Wahl», sagte er dem Gericht. Er habe nie geglaubt, dass es zu dem Mord kommen würde. Das ließ die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Er habe gegenüber seiner Freundin aufschneiden wollen. Auf die Frage «Wusstest du, was geschehen würde?» antwortete er kurz «Ja.»

In einem emotionalen Schlusswort wandte sich die Mutter des Opfers an die Eltern des Angeklagten: «Es ist doch unvorstellbar, dass euer Sohn dies getan hat. Warum? Warum?», sagte sie unter Tränen.